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Urteil Vermögenszuordnung
Schlagworte
Vermögenszuordnung; Ersetzungsbefugnis
Leitsatz
Die Ersetzungsbefugnis der verfügenden Stelle nach § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG setzt nicht voraus, daß der in § 8 Abs. 5 Satz 2 VZOG vorgesehene Zuordnungsantrag bereits in dem Verfahren, in dem das Grundstück dem Berechtigten zugeordnet wird, jedenfalls aber vor Rechtshängigkeit des Erlösauskehranspruchs gestellt wird.
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