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Suchergebnis Urteilssuche (5361 - 5370 von 8028)

  1. 2 C 765/99 - Zustimmungsklage; Mieterhöhung; Fax
    Leitsatz: Die Zustimmungsklage zur Mieterhöhung kann nicht per Fax erhoben werden.
    AG Sömmerda
    02.02.2000
  2. 26 C 65/97 - Verkehrsgenehmigung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Nutzungen; Herausgabe; Nutzungsherausgabe; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Verkaufsgesetz
    Leitsatz: Ist der auf der Grundlage des Verkaufsgesetzes mit dem Mieter des Wohngrundstücks unter Aufhebung des Mietvertrags zustande gekommene Kaufvertrag wegen Verweigerung der Verkehrsgenehmigung unwirksam, so richtet sich der Umfang der vom Besitzer herauszugebenden Nutzungen nach einem zulässigen Mietpreis unter Berücksichtigung der gegenüber einem Mietvertragsverhältnis verminderten Leistungspflichten des Herausgabeberechtigten.
    AG Potsdam
    18.09.1997
  3. 2 C 1092/96 - Kleingartenanlage; gemeinschaftliche Einrichtungen; Nutzungsentgelt für Wochenendgrundstück
    Leitsatz: 1. Ein Wochenendgrundstück unterliegt nicht dem Bundeskleingartengesetz, wenn gemeinschaftliche Einrichtungen fehlen. 2. Bezahlt der Pächter eines solchen Grundstücks nicht das erhöhte Entgelt nach der Nutzungsentgeltverordnung, kann er sich seit dem Urteil des AG Potsdam (GE 1997, 319) nicht mehr auf unverschuldeten Rechtsirrtum berufen.
    AG Neubrandenburg
    29.04.1997
  4. 2 C 11/84 - Wohnwertzuschlag; Bestimmtheit/von § 5 Abs. 2 XII. BMG; Ermächtigungsgrundlage/für die 1. MHV-XII. BMG
    Leitsatz: Die Erhebung des Wohnwertzuschlages ab 1. Januar 1984 ist unzulässig, weil die Ermächtigungsgrundlage des § 5 Abs. 2 XII. BMG in sich widersprüchlich ist, nach welchen Kriterien der Wohnwertzuschlag zu bemessen ist.
    AG Tiergarten
    15.05.1984
  5. BVerwG 8 B 5.19 - Beschäftigung, Rentenversicherungspflicht, Wehrdienst, Überraschungsentscheidung
    Leitsatz: Für die Frage, ob als Beschäftigung i.S.d. § 22 Abs. 1 Nr. 7 und § 14 Abs. 2 BerRehaG nur eine der Rentenversicherungspflicht unterliegende Erwerbstätigkeit anzusehen ist, oder ob nach dem Sinn und Zweck der Regelungen auch der Grundwehrdienst in der NVA unter bestimmten Voraussetzungen als tatbestandsmäßige Beschäftigung in Betracht kommt, könnte erheblich sein, ob der bei Beginn der Verfolgung geleistete Wehrdienst rentenversicherungsrechtlich einem der Bereiche des § 14 Abs. 2 BerRehaG unterfiel. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    22.05.2019
  6. BVerwG 8 B 43.17 - Vermögensrechtliche Entschädigungsberechtigtenfeststellung bzgl. einer Unternehmensbeteiligung, Arisierung, Eigenbesitzwillen, Feststellung eines Eigenbesitzes an Aktienbeteiligung als Voraussetzung der Eigentumsvermutung nach § 1006 Abs. 2 BGB
    Leitsatz: 1. Die Abweichung des angegriffenen Urteils von einer Entscheidung eines anderen obersten Bundesgerichts auf den Revisionszulassungsgrund kann zu einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache führen. 2. Die Vermutungswirkung des § 1006 Abs. 2 BGB zugunsten des Eigentums eines Besitzers greift nicht, wenn der Erwerb von Eigenbesitz nicht festgestellt werden kann. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    12.07.2018
  7. BVerwG 3 B 42.14 - Ausschließung von der beruflichen Rehabilitierung wegen Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit der DDR
    Leitsatz: Der durch eine freiwillige Spitzeltätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwirklichte Ausschluss von der Rehabilitierung nach § 4 BerRehaG entfällt nicht wieder durch eine nachträgliche Distanzierung des Spitzels vom MfS.
    BVerwG
    30.07.2015
  8. BVerwG 8 B 13.14 - Wiederaufgreifensverfahren; neue Beweismittel; Werturteile; Verfahrensmangel; Divergenzrüge; grundsätzliche Bedeutung
    Leitsatz: 1. Zu den Beweismitteln, die die Überzeugung von der Existenz von für das Wiederaufgreifensverfahren maßgeblichen Tatsachen begründen können, können auch Werturteile zählen, über die wie über sonstige Tatsachen Beweis erhoben werden kann, sofern sie nicht unmittelbar zur Bestimmung des Inhalts einer Rechtsnorm dienen. 2. Ein nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens gefertigtes, Bewertungen enthaltendes Schriftstück darf daher im Wiederaufgreifensverfahren nicht ohne Weiteres mit der Begründung zurückgewiesen werden, es sei kein neues Beweismittel, weil Neuheit nur dem Werturteil, nicht aber dem bewerteten Faktum zuzusprechen ist. 3. Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehenden entscheidungserheblichen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    06.10.2014
  9. BVerwG 3 PKH 8.12 - Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes; Ermittlung der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des DDR‑Rechts
    Leitsatz: 1. Die Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes ist auf Eingriffe in eine verfestigte berufsbezogene Position begrenzt. 2. Grundsätzlich ist es den Tatsachengerichten vorbehalten, die Auslegung und Anwendung von Bestimmungen des DDR‑Rechts zu ermitteln. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    12.12.2012
  10. BVerwG 8 B 26.12 - Dingliches Nutzungsrecht; Wirksamkeit mit Aushändigung der Verleihungsurkunde; Grundbucheintragung; Nutzungsrechtsverleihung bei Gelegenheit des Eigenheimverkaufs
    Leitsatz: 1. Die Verleihung eines dinglichen Nutzungsrechts nach § 287 ZGB wurde mit der Aushändigung der Verleihungsurkunde zu dem in dieser Urkunde verzeichneten Zeitpunkt wirksam (§ 287 Abs. 2 Satz 2 ZGB); die Eintragung als Belastung des Grundeigentums (regelmäßig Volkseigentums) nach § 4 Abs. 3 NutzRG war nicht Voraussetzung die Entstehung des Rechts. 2. Die Verleihung eines neuen Nutzungsrechts für das gesamte Grundstück war auch dann rechtlich zulässig, wenn der Nutzer das Eigentum an dem aufstehenden Gebäude durch Kaufvertrag erworben hat und dem Verkäufer ein dingliches Nutzungsrecht nur für einen Teil des Grundstücks verliehen war. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    16.10.2012