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  1. 11 C 414/15 - Mietspiegel als Beweismittel für die Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Mietpreisbremsen-Rüge
    Leitsatz: 1. § 556d Abs. 1 BGB, der eine Beschränkung der Miethöhe bei Mietbeginn auf 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete einführt, ist eine durch Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG gerechtfertigte Beschränkung der Dispositionsbefugnis des Eigentümers. 2. Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist verfassungskonform.3. Rügt der Mieter einen Verstoß gegen § 556d Abs. 1 BGB, kann die zulässige Neuvertragsmiete (ortsübliche Miete plus 10 %) mit Hilfe des Berliner Mietspiegels ermittelt werden.4. Auch wenn der einen Mietpreisbremsen-Verstoß rügende Mieter seinerseits zwei Drittel seiner Wohnung zum Vierfachen der zulässigen Miete untervermietet, liegt in seiner Rüge gegen die Mietpreisvereinbarung bei Neuvermietung kein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB).  (Leitsätze der Redaktion)
    AG Neukölln
    08.09.2016
  2. 67 S 259/21 - Geschäftsmodell von Rechtsdienstleistern wie Conny & Co. ein Verstoß gegen die Verbraucherrechterichtlinie?
    Leitsatz: Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung des Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU (hier: Anforderungen an Beschriftung eines Internet-Bestellbuttons in Fällen, in denen der Verbraucher aufgrund eines auf elektronischem Wege angebahnten Vertragsschlusses nicht unbedingt, sondern nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen - etwa ausschließlich im späteren Erfolgsfall einer beauftragten Rechtsverfolgung oder im Fall der späteren Versendung einer Mahnung an einen Dritten - zur Zahlung verpflichtet ist).
    LG Berlin
    02.06.2022
  3. 46720/99; 72203/01; 72552/01 - Enteignung; Neubauernerben; Rückauflassungsverpflichtung
    Leitsatz: Die entschädigungslose Rückauflassungsverpflichtung der Neubauernerben verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. (Leitsatz der Redaktion)
    EGMR (Große Kammer)
    30.06.2005
  4. 1 BvR 208/93 - Verfassungsbeschwerde; Persönlichkeitsrecht; Willkürverbot; Wohnungsschutz; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Räumungsprozess; Mieterschutz; Besitzrecht des Mieters
    Leitsatz: 1. Das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. 2. Art. 13 Abs. 1 GG ist ebenso wie andere Grundrechte bei der Aus-legung und Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften zu beachten. Sein Schutzbereich wird jedoch in Räumungsprozessen des Vermieters gegen den Mieter nicht berührt.
    BVerfG
    26.05.1993
  5. VerfGH 7/01 - Gerichtliche Geltendmachung von Sollvorschüssen nach Abrechnungsreife; Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Die Auffassung des Landgerichts Berlin, ZK 64, Nebenkostenvorschüsse könnten nach Eintritt der Abrechnungsreife nicht mehr verlangt werden (a. A. LG Berlin, ZK 62, 65, 67), verstößt nicht gegen die Verfassung von Berlin. Es ist weder gegen das Willkürverbot verstoßen noch sind Eigentumsgarantie und das Gebot des gesetzlichen Richters verletzt. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    11.10.2001
  6. VIII ZR 134/20 - Nachhaltige Störung des Hausfriedens
    Leitsatz: Fristlose Kündigung wegen anhaltender Lärmbelästigung.(Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    22.06.2021
  7. V ZB 152/18 - Angemessenheit der Zwangsverwaltervergütung
    Leitsatz: § 19 Abs. 2 ZwVwV begründet nur ein Recht, aber keine Pflicht des Zwangsverwalters, nach Zeitaufwand abzurechnen, wenn seine Vergütung nach § 18 ZwVwV offensichtlich unangemessen ist; die Vorschrift stellt daher keine Grundlage für eine über § 18 Abs. 2 ZwVwV hinausgehende Kürzung der Vergütung dar.
    BGH
    27.05.2021
  8. VIII ZB 57/15 - Fehlender Name des erkennenden Richters im Urteilsrubrum, Ausgangskontrolle bei fristgebundener Übermittlung per Telefax
    Leitsatz: Die unterbliebene Namensangabe der erkennenden Richter im Rubrum der getroffenen Entscheidung wird jedenfalls in den Fällen, in denen kein Zweifel daran bestehen kann, dass die Richter, die die Entscheidung unterzeichnet haben, auch an ihr mitgewirkt haben, durch die Unterschriften der Richter ersetzt; dann kann von einer stillschweigenden Verweisung auf die Unterschriften ausgegangen werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 1976 - IV ZR 11/76, NJW 1977, 377 unter I 2). Wird ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax übermittelt, genügt es für die Ausgangskontrolle, dass ein vom Faxgerät des Absenders ausgedrucktes Sendeprotokoll die ordnungsgemäße Übermittlung an den Adressaten belegt und dieses vor Fristablauf zur Kenntnis genommen wird. Trägt der Sendebericht den Vermerk „OK“, kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 mwN; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 6; vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, juris Rn. 8).
    BGH
    01.03.2016
  9. X ZR 98/13 - Rücktritt vom Altenteilsvertrag auch nach Vollzug des Vertrages bei ganz erheblichen Pflichtverletzungen des Übernehmers, Kündigung des Altenteilsvertrages durch Übernehmer bei durch Übergeber erheblich gestörtem Zusammenleben, Hofübergabe
    Leitsatz: a) Der Übergeber kann von einem Altenteilsvertrag auch dann zurücktreten, wenn der Vertrag vollzogen worden ist. Ein Recht zum Rücktritt von einem dauerhaft ins Werk gesetzten Hofübergabevertrag steht ihm jedoch nur dann zu, wenn die Verletzung der vertraglichen Pflichten des Übernehmers auch in Ansehung des eigenen Verhaltens des Übergebers ein solches Gewicht hat, dass diesem das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.b) Das Rücktrittsrecht ist in Baden-Württemberg grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Übernehmer nicht bereits wegen einer Vertragsverletzung rechtskräftig zu einer ihm nach dem Altenteilsvertrag obliegenden Leistung verurteilt worden ist. c) Dem Übernehmer steht auch bei beiderseitigem das Zusammenleben auf dem Hof störendem Fehlverhalten ein Kündigungsrecht nach § 16 Abs. 1 AGBGB BW zu, wenn die Störung vorwiegend durch den Übergeber verursacht wird und das weitere Zusammenleben unzumutbar erschwert.
    BGH
    08.12.2015
  10. XII ZB 118/03 - Aufwendungsersatzanspruch eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts
    Leitsatz: Zum Aufwendungsersatzanspruch eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts bei Erbringung anwaltsspezifischer Dienste für seinen mittellosen Betreuten.
    BGH
    20.12.2006