« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (5371 - 5380 von 8028)
Sortierung:
-
BVerwG 3 B 33.11 - Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung; Vermögensentziehung auf anderer als besatzungshoheitlicher Grundlage; Abgrenzung zwischen Restitution und EntschädigungLeitsatz: Die Rückgängigmachung von Vermögensentziehungen auf anderer als besatzungshoheitlicher Grundlage richtet sich gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG nach dem Vermögensgesetz, wenn die Maßnahme zielgerichtet den Entzug des zurückverlangten Gegenstandes bezweckt hat, und sie unterfällt dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, wenn sie primär auf andere Zwecke zielte und durch grob rechtsstaatswidrige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Geschädigten gekennzeichnet war. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG01.09.2011
-
BVerwG 8 B 36.11 - Vermögensverlust bei staatlicher Verwaltung von Feindvermögen; Ausschlagung der besatzungshoheitlichen Enteignung; Beweislast für vermögensrechtliche Ansprüche; EnteignungsexzessLeitsatz: 1. Die Anordnung der staatlichen Verwaltung aufgrund der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl. I S. 191), auch wenn es sich mittelbar um jüdisches Vermögen handelte, ist nicht als ein Vermögensverlust „auf andere Weise" im Sinne von § 1 Abs. 6 VermG anzusehen; das gilt auch bei der Reduzierung der „Werthaltigkeit" des jüdischen Vermögens durch die Einsetzung eines staatlichen Verwalters. 2. Zur Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG reicht es aus, dass die sowjetische Besatzungsmacht mit den Enteignungsmaßnahmen deutscher Stellen generell einverstanden war. 3. Auch bei Anwendung des § 1 VermG muss grundsätzlich eine Partei die Tatsachen, aus denen sie ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, beweisen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG17.08.2011
-
BVerwG 8 B 36.06 - Fristbeginn nach Abschluß eines durchgeführten Anhörungsverfahrens; BGB-DürftigkeitseinredeLeitsatz: 1. Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG beginnt regelmäßig erst nach Abschluß eines gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 VermG durchgeführten Anhörungsverfahrens. 2. Für die Ablösung staatlicher Beteiligungen ist nicht vorgesehen, daß die Entscheidung über die Dürftigkeitseinrede im Verfahren nach §§ 30 ff. VermG von den Vermögensämtern getroffen wird. Diese ist vielmehr nur für den Wertausgleich vorgesehen, der für vom Verfügungsberechtigen durchgeführte Maßnahmen für eine Bebauung, Modernisierung oder Instandsetzung des Vermögenswertes erfolgt war (§ 7 Abs. 4 VermG). (Leitsätze der Redaktion)BVerwG09.01.2007
-
BVerwG 5 B 33.06 - Ausschlußtatbestand; VorschubleistenLeitsatz: Die Annahme und Bekleidung eines Kreistagsmandates begründet für sich allein auch noch keine rechtliche oder tatsächliche Vermutung dafür, daß der Tatbestand des erheblichen Vorschubleistens, etwa nach Maßgabe der sowjetzonalen Gesetze, durch die die Aufgaben und Befugnisse der Kreistage bestimmt werden, erfüllt ist.BVerwG13.11.2006
-
BVerwG 8 B 112.05 - GVO vor Inkrafttreten des VermG; Streitwertermittlung und Einbeziehung aufstehender GebäudeLeitsatz: Ist für einen Kaufvertrag noch vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes eine wirksame Grundstücksverkehrsgenehmigung erteilt worden, ist auch der Kaufvertrag und das darin zugleich liegende Verfügungsgeschäft wirksam geworden, so daß die Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 VermG nicht gegeben sind. Zur Zurückweisung eines Beweisantrags als "Beweisermittlungs- oder -ausforschungsantrag". Verringert sich der Bodenrichtwert für ein Grundstücke, dessen Restitution mit der Klage begehrt wird, zwischen Klageerhebung und Einlegung der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, ist wegen der Regelung des § 40 GKG für das Beschwerdeverfahren ein geringerer Streitwert festzusetzen als für das Verfahren erster Instanz. Bei der Streitwertfestsetzung ist der Wert der aufstehenden Gebäude unabhängig davon zu berücksichtigen, wer die Kosten für die Errichtung bzw. den Erhalt des Gebäudes in der Vergangenheit getragen hat.BVerwG18.04.2006
-
BVerwG 7 B 13.05 - Abtretung des Restitutionsanspruchs; Feststellungsrecht des Zedenten hinsichtlich bis zur Zession bestehenden BerechtigungLeitsatz: Der Zedent eines angemeldeten Rückübertragungsanspruchs hat keinen Anspruch gegen die Vermögensbehörde auf Feststellung seiner früheren, bis zur Zession bestehenden Berechtigung.BVerwG26.04.2005
-
BVerwG 7 B 58.03 - Ersatzgrundstück; FortsetzungsfeststellungsklageLeitsatz: War ein Antrag auf Übereignung eines Ersatzgrundstücks entscheidungsreif, durfte die Behörde ihre Entscheidung nicht wegen des bevorstehenden Wegfalls der Ersatzgrundstücksregelung zurückstellen. Nichtamtliche Leitsätze der Redaktion 1. Die Weigerung des Vermögensamtes, wegen der bevorstehenden Streichung der Ersatzgrundstücksregelung des § 9 VermG einen Verwaltungsakt auf Ersatzgrundstückszuordnung zu erlassen, ist rechtswidrig. 2. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist zulässig, um Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung geltend zu machen.BVerwG08.01.2004
-
BVerwG 8 C 37.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Erbausschlagung; Kettenerbausschlagung; Berechtigtenstellung; rechtliches Gehör; Überzeugungsgrundsatz; BegründungspflichtLeitsatz: 1. Auch eine durch unlautere Machenschaften erwirkte Erbausschlagung kann vermögensrechtliche Ansprüche begründen. 2. In den Fällen der sogenannten Kettenerbausschlagung steht der vermögensrechtlichen Berechtigung des nachrangigen Erben nur ein erfolgreicher Restitutionsantrag eines vorrangigen Erben entgegen; der bloße, später zurückgenommene oder bestandskräftig abgelehnte Antrag ist unschädlich. 3. Ist der Vortrag eines Beteiligten zu Rechtsfragen vom Tatsachengericht nicht erkennbar in Erwägung gezogen worden, kann der darin liegende Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör im Revisionsverfahren geheilt werden. 4. Zu den Anforderungen an den Überzeugungsgrundsatz und die Begründungspflicht nach § 108 Abs. 1 VwGO.BVerwG31.07.2002
-
BVerwG 8 B 76.01 - Restitutionsausschlußgrund; Betriebsnotwendigkeit; Ausschlussgrund; LiquidationLeitsatz: Der Restitutionsausschlußgrund der Betriebsnotwendigkeit (§ 5 Abs. 1 Buchst. d VermG) kommt Unternehmen nicht zugute, die sich in Liquidation befinden.BVerwG26.06.2001
-
BVerwG 8 B 69.01 - Verwaltungsgerichtsverfahren; Terminsaufhebung; Erkrankung des RechtsanwaltsLeitsatz: 1. Wenn ein Rechtsanwalt trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden chronischen Erkrankung, die ihn schon in der Vergangenheit an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Berufspflichten gehindert hat, keine Vorsorge für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen trifft, verletzt er schuldhaft seine prozessuale Mitwirkungspflicht (wie BFH, Beschluß vom 17. Mai 2000 - IV B 86/99 - BFH/NV 2000, S. 1353). 2. Das Verwaltungsgericht kann unter diesen Umständen die beantragte Terminsaufhebung mangels "erheblicher Gründe" gemäß § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO ablehnen.BVerwG22.05.2001
