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Urteil Parabolantenne für deutsche Staatsangehörige aus Polen
Schlagworte
Parabolantenne für deutsche Staatsangehörige aus Polen
Leitsätze
1. Die Auffassung, wonach das Informationsbedürfnis eines polnischen Mieters durch zwei polnische Programme aus dem Breitbandkabelnetz nicht hinreichend befriedigt ist, hält sich im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
2. Auch wenn der polnische Mieter zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ergibt sich nichts anderes.
(Leitsätze der Redaktion)
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