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Suchergebnis Urteilssuche (5261 - 5270 von 7938)
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14 U 23/15 - Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen Abrechnungsfirma wegen unrichtiger Abrechnung, Anspruch auf Abrechnungskorrektur, Auskunftsanspruch, Verjährung, Ausschlussfrist für Vermieter, Energiedienstleister als ErfüllungsgehilfeLeitsatz: Der Eigentümer und Vermieter kann von dem mit der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten beauftragten Energiedienstleister nicht nur Korrektur der unrichtigen Abrechnung, sondern auch Schadensersatz verlangen. (Leitsatz der Redaktion)KG01.07.2016
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6 U 173/11 - Zwangsverwalterhaftung bei Vermietung unter MarktmieteLeitsatz: Der Zwangsverwalter kann zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er eine Neuvermietung zu einer wesentlich günstigeren Miete vornimmt. (Leitsatz der Redaktion)KG27.08.2013
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2 Ws 477/10 REHA - Vergütung des Rentenberaters im RehabilitierungsverfahrenLeitsatz: Ein gerichtlich zur Vertretung des Betroffenen im Rehabilitierungsverfahren zugelassener Rentenberater kann auch dann nach dem RVG liquidieren, wenn das Rechtsdienstleistungsgesetz und das Einführungsgesetz hierzu zum Zeitpunkt seiner Beauftragung noch nicht galten.KG09.09.2010
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I-10 U 146/08 - Teilurteil; Räumungsklage; Hilfswiderklage; Ausschlussklausel; Minderung; Zurückbehaltung; AnfechtungLeitsatz: Hängt die Entscheidung über eine Räumungs- und Zahlungsklage und eine Hilfswiderklage auf Rückzahlung der wegen vorhandener Mängel zu viel gezahlten Miete von der Vorfrage ab, ob die Minderung bzw. die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) durch eine formularvertragliche Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltungsrechtausschlussklausel ausgeschlossen sind bzw. ob es der Vermieterin gemäß § 242 BGB verwehrt ist, sich dem Mieter gegenüber hierauf zu berufen, besteht i. S. d. § 301 ZPO die Gefahr widersprechender Entscheidungen, wenn das Erstgericht über die Räumungs- und Zahlungsklage durch Teilurteil entscheidet und zur Widerklage wegen der behaupteten Mängel Beweis erhebt.OLG Düsseldorf12.02.2009
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8 U 317/01 - Anspruch auf Neufestsetzung der Miete als einseitiges Bestimmungsrecht für Vermieter nach billigem Ermessen; OptionLeitsatz: 1. Ist in einem Geschäftsraummietvertrag vereinbart, daß nach Ablauf der festen Mietzeit und Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter die Miete neu zu vereinbaren ist, sollte eine Neufestsetzung der Miete erfolgen und nicht nur eine Anpassung unter Berücksichtigung der ursprünglichen Wert- und Äquivalenzvorstellungen (Abgrenzung zu KG ZMR 1986, 194). 2. Die Neufestsetzung hat nach billigem Ermessen zu erfolgen, wobei grundsätzlich die ortsübliche Miete für Neuabschlüsse billigem Ermessen entspricht. 3. Bei einem Anspruch auf Neufestsetzung hat der Vermieter ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht, so daß nicht auf Zustimmung des Mieters zu klagen ist, sondern auf Feststellung der Höhe der neuen Miete. (Leitsätze der Redaktion)KG30.06.2003
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16 RE Miet 9892/99 - Kein Herausgabeverlangen des Eigentümers bei Vermietung durch bevollmächtigte Hausverwaltung im eigenen NamenLeitsatz: Ist ein Hausverwalter zum Abschluß von Mietverträgen bevollmächtigt, was er - versehentlich oder absichtlich - in eigenem Namen tut, kann ein Herausgabeverlangen des Eigentümers gegenüber dem Mieter rechtsmißbräuchlich sein. (Leitsatz der Redaktion)KG15.06.2000
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2 UH 3/81 - Rechtsentscheidvorlage; Mieterhöhungsverlangen; VergleichswohnungenLeitsatz: Dem Bundesgerichtshof wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 Satz 3 MHRG in aller Regel Wirksamkeitsvoraussetzung, daß der Vermieter Name und Anschrift der Vermieter oder der Mieter der Vergleichswohnungen angibt?OLG Celle24.03.1982
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64 S 123/22 - Aufzugsanbau nicht immer eine ModernisierungLeitsatz: Die Installation eines - das Kellergeschoss nicht erschließenden - (Außen-) Aufzugs stellt für den Mieter einer im 1. Obergeschoss liegenden Wohnung zumindest dann keine zur Erhöhung des Mietzinses berechtigende Modernisierungsmaßnahme i.S.d. § 559 Abs. 1 BGB dar, wenn der Aufzug nur auf Höhe der Zwischenpodeste hält.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin06.11.2023
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66 S 68/18 - Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch der MietsacheLeitsatz: 1. Eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch liegt vor, wenn von vornherein bei Abschluss des Mietvertrages aufgrund besonderer Umstände nach dem Willen beider Vertragsparteien der Wohnraum nur für eine bestimmte, absehbare Zeit vermietet worden und die Vertragsbeendigung schon gleich Vertragsinhalt ist; entscheidend ist dabei weniger die Dauer, sondern der besondere, (in erster Linie) vom Mieter verfolgte und für beide Seiten erkennbar vorübergehende Zweck des Gebrauchs, ohne dass der Mietvertrag eine konkrete Zeitangabe bzw. Befristung enthalten muss. 2. Ob Wohnraum möbliert oder unmöbliert überlassen wird und ob er allein oder mit Angehörigen genutzt wird, spielt bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch keine Rolle. 3. Auf Mietverhältnisse zum nur vorübergehenden Gebrauch finden die Regelungen über die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) keine Anwendung. 4. Wird im Mietvertrag als Grund für eine Befristung die Dauer der beruflichen Abordnung des Vermieters angegeben, indiziert das, dass der Vermieter die Wohnung im Anschluss für sich selbst nutzen will und ein Mietverhältnis auf bestimmte Zeit gem. § 575 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorliegt; weder die nicht erfolgte (dauerhafte) Rückkehr, melderechtliche Erfassung noch die Veräußerung der streitgegenständlichen Wohnung im Verlaufe des Rechtsstreits lassen den Schluss zu, dass der Eigennutzungswunsch nicht bestand.LG Berlin05.06.2020
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29 O 150/18 - Räumungsverfügung gegen bislang unbekannten Untermieter nach VollstreckungsvereitelungLeitsatz: Zum kollusiven Zusammenwirken zwischen Haupt- und Untermieter zur Vollstreckungsvereitelung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin05.09.2018