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Rechtssache Forrer-Niedenthal gegen Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 47316/99) - DDR-Kaufvertrag; Übertragung von Grundeigentum in VolkseigentumLeitsatz: Art. 237 § 1 EGBGB, wonach Fehler eines DDR-Kaufvertrages zur Übertragung von Grundeigentum in Volkseigentum geheilt werden können, verstößt nicht gegen die EMRK.EGMR20.02.2003
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VIII ZR 37/07 - Rauchen in der Mietwohnung als vertragswidriger Gebrauch; Schönheitsreparaturen; übermäßiger Renovierungsbedarf; Verschlechterungen der Mietwohnung; Raucherexzesse; SchadensersatzLeitsatz: Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzpflicht des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern. Das gilt unabhängig davon, ob ein Renovierungsbedarf bereits vorzeitig entsteht (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05, GE 2006, 1158 = NJW 2006, 2915).BGH05.03.2008
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VIII ZR 6/07 - Mieterhöhung bei verspäteter Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme; fehlende AnkündigungLeitsatz: Einer Mieterhöhung wegen Modernisierung steht nicht entgegen, daß der Vermieter den Beginn der Modernisierungsarbeiten weniger als drei Monate vorher angekündigt und der Mieter der Maßnahme widersprochen hat.BGH19.09.2007
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VII ZR 185/98 - Behinderungsanzeige; Haftung des Auftraggebers für nicht rechtzeitig erbrachte Leistungen eines VorunternehmersLeitsatz: a) Der Auftragnehmer hat in der Behinderungsanzeige anzugeben, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müßten, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können. b) Die Behinderungsanzeige dient der Information des Auftraggebers über die Störung. Er soll gewarnt und es soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, die Behinderung abzustellen. BGB §§ 278, 642; VOB/B § 6 Nr. 6 a) Ob und welche Verbindlichkeit den Auftraggeber gegenüber dem Nachunternehmer trifft, ist nach der jeweiligen vertraglichen Gestaltung zu beurteilen. Geht es um Fristüberschreitungen, bedürfen die Vertragsbestimmungen der Auslegung, ob der Auftraggeber die Verpflichtung übernommen hat, das Bauwerk zu den vereinbarten Fristen als für die Nachunternehmerleistung geeignet zur Verfügung zu stellen. Allein die Vereinbarung von Vertragsfristen reicht dazu nicht aus. b) § 642 BGB ist bei aufrechterhaltenem Vertrag neben § 6 Nr. 6 VOB/B anwendbar. c) Der Auftraggeber kann dem Nachunternehmer aus § 642 BGB haften, wenn er durch das Unterlassen einer bei der Herstellung des Werkes erforderlichen und ihm obliegenden Mitwirkungshandlung in den Verzug der Annahme kommt (abweichend von BGH, Urteil vom 27. Juni 1985 - VII ZR 23/84, BGHZ 95, 128).BGH21.10.1999
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2 O 351/10 - Bauhandwerkersicherung bei Auftragsvergabe durch selbständigen BauleiterLeitsatz: Bestätigt eine Bautrocknungsfirma die Auftragserteilung einem selbständig unternehmerisch tätigen Bauleiter für Trocknungsarbeiten an Wohnungseigentumseinheiten im Dachgeschoss, kann die Inhaberin der Wohnungseigentumseinheiten nicht wegen einer Bauhandwerkersicherung in Anspruch genommen werden, auch wenn sie den Bauleiter eingesetzt hat. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.08.2010
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111 C 319/09 - Kein Anspruch auf Kürzung von Türblättern; MietmangelLeitsatz: Der Mieter einer mit Linoleum ausgelegten Wohnung hat keinen Anspruch auf Kürzung der Türblätter, um eine Auslegung mit Teppichboden zu ermöglichen. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg09.06.2011
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3 C 1604/97 - Entgelt; Nutzungsentgelt; Schuppen; Durcherhöhung; Bodenwertmethode; KröllLeitsatz: Für die Zeit vor der Änderung der Nutzungsentgeltverordnung vom 24. Juli 1997 darf eine Entgelterhöhung für die Nutzung von Bodenflächen in Form der Nachholung von vorher versäumten Erhöhungen in einem Schritt durchgeführt werden. Zur Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts anhand der Bodenwertmethode.AG Görlitz29.08.2000
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6 C 16/13 - Kostenentscheidung bei Klagerücknahme wegen Zahlung kurz nach Einreichung der KlageLeitsatz: Die Kosten des Rechtsstreits sind dem Beklagten auch dann aufzuerlegen, wenn die Mietzahlungsklage zurückgenommen wird, weil die Forderung kurz vor Einreichung der Klage getilgt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg28.02.2013
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210 C 77/09 - Mieterhöhung; Orientierungsmerkmale; Berliner Mietspiegel; unzutreffendes Mietspiegelfeld; falsches Mietspiegelfeld; Stichtag; Veröffentlichung; Nachtstromspeicherheizung als Sammelheizung; Nachtstromspeicheröfen; Heizung vom Vormieter; Negativmerkmal; fehlender Platz für Waschmaschine in Bad oder Küche; bevorzugte City-LageLeitsatz: 1. Die Einordnung der Wohnung in ein unzutreffendes Mietspiegelfeld steht der formellen Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens nicht entgegen. 2. Für die Anwendbarkeit des Mietspiegels kommt es auf dessen Stichtag an, nicht auf die Veröffentlichung. 3. Nachtspeicheröfen sind Sammelheizungen i. S. d. Mietspiegels. 4. Für die Zuordnung einer vom Vormieter eingebauten Heizungsanlage, für die der Mieter an den Vormieter keine Zahlung geleistet hat, kommt es darauf an, wer bei Mietbeginn den wirtschaftlichen Nutzen an der Heizung für sich beansprucht hat. Auf die Eigentumslage kommt es nicht an. 5. Stellt der Mieter eine Spülmaschine in die Küche, kann er nicht geltend machen, eine Waschmaschine lasse sich nicht in der Küche oder im Bad aufstellen. 6. Bei der Niebuhrstraße handelt es sich wegen der Nähe zum attraktiven Teil des Kurfürstendamms und wegen der zahlreichen kleineren Läden und Cafés um eine bevorzugte Citylage. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Charlottenburg22.02.2010
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110 C 171/09 - Nicht zu vertretende Überschreitung der Ausschlussfrist für Betriebskostenabrechnung bei unzureichendem Nachsendeantrag für neue WohnungLeitsatz: Der Vermieter hat den Zugang der Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Ausschlussfrist nicht zu vertreten, wenn der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht auch einen Nachsendeantrag bei der vom Vermieter beauftragten PIN AG gestellt hat. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg28.09.2009