« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (3381 - 3390 von 7938)
Sortierung:
-
24 W 6754/88 - zur Rückforderung des aufgrund einstweiliger Anordnung gezahlten WohngeldesLeitsatz: Die Rückzahlung des aufgrund einer einstweiligen Anordnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft gezahlten Wohngeldes kann, wenn die einstweilige Anordnung im Rechtsmittelverfahren aufgehoben wird, nur aufgrund materiellen Rechts nach der Abrechnung der Wirtschaftsperiode von der Wohnungseigentümergemeinschaft zurückverlangt werden. § 717 Abs. 2 ZPO ist weder direkt noch entsprechend anwendbar.KG06.02.1989
-
6 (b) T 201/99 - Gebührenstreitwert; Mängelbeseitigung; Streitwert bei Mängelbeseitigungsklage; Streitwertfestsetzung; reformatio in peiusLeitsatz: Für die Festlegung des Gebührenstreitwerts einer Klage auf Beseitigung von Mängeln der Mietsache ist in entsprechender Anwendung des § 16 GKG der Jahresbetrag der Mietminderung maßgebend.LG Frankfurt/Oder11.06.1999
-
203 C 31/19 - Diskriminierung beim Zugang zur Versorgung mit WohnraumUrteil: ...Überzeugung des Gerichts ergeben, gelungen...AG Charlottenburg14.01.2020
-
BVerwG 8 C 49.12 - Aufklärungspflicht; Berechtigter; besatzungshoheitliche Enteignung; Beweisantrag; Drittbetroffener; Enteignung, faktische Enteignung; rechtsstaatswidrige Entscheidung; Rehabilitierung; sowjetisches Militärtribunal; Vermögensentziehung; Vermögensgegenstand; WirkungszusammenhangLeitsatz: Der Restitutionsanspruch nach § 1 Abs. 7 VermG setzt nicht voraus, dass die in dem aufgehobenen Strafurteil eines sowjetischen Militärtribunals in der sowjetischen Besatzungszone verfügte Vermögenseinziehung den entzogenen Vermögensgegenstand konkret bezeichnete. Zwischen der in dem Strafurteil verfügten Einziehung und der tatsächlichen Entziehung des Vermögensgegenstandes muss jedoch ein ursächlicher Zusammenhang bestanden haben. Das gilt auch, wenn der Vermögensgegenstand im Miteigentum eines Dritten stand.BVerwG11.02.2014
-
BVerwG 8 C 12.01 - Auswanderungsabsicht; Wahrnehmung der Vermögensinteressen; Fremdnützigkeit; Auswanderungsverkauf; Goldmarkpfandbriefe; Rückerstattung; Restitution; Berechtigtenstellung; Teilfläche; Wiedergutmachung; Entziehungsvermutung; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; PauschalentschädigungsabkommenLeitsatz: Es kann als Wahrnehmung der Vermögensinteressen des Veräußerers in besonderer Weise und mit erheblichem Erfolg im Sinne des Art. 3 Abs. 3 REAO anzusehen sein, wenn der Erwerber eines Grundstücks im Jahre 1936 dem jüdischen Verkäufer in Kenntnis von dessen Auswanderungsabsicht statt der vereinbarten Barzahlung des Kaufpreises besonders wertbeständige Wertpapiere (hier: Goldmarkpfandbriefe) überließ.BVerwG24.01.2002
-
1 A 10604/23.OVG - Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien versus DenkmalschutzLeitsatz: Das gemäß § 2 EEG überragende öffentliche Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ist als vorrangiger Belang des Gemeinwohls in die nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 DSchG (juris: DSchPfIG RP) durchzuführende Abwägung einzustellen mit der Folge, dass er durch den öffentlichen Belang des Denkmalschutzes nur ausnahmsweise aufgrund atypischer Umstände überwunden werden kann. (Rn. 34)OVG Koblenz15.08.2024
-
VG 2 K 132.15 - Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks wegen Verfolgung der Bekennenden Kirche, hilfsweise Zuerkennung von Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz, Rückerstattungsanordnung - REAOLeitsatz: Hinsichtlich der Bekennenden Kirche ist im Rahmen der Prüfung einer Kollektivverfolgung i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO zwischen der Bekennenden Kirche als organisatorischer Einheit (mit ihren Einrichtungen und samt der Führungsmitglieder und zugehörigen Pfarrer) und den sonstigen Mitgliedern (Träger der sog. Roten Karte) zu unterscheiden. Die Mitglieder der Bekennenden Kirche gehörten als solche in der Zeit des Nationalsozialismus nicht einem Personenkreis an, den das NS-Regime in seiner Gesamtheit vom kulturellen und wirtschaftlichen Leben Deutschlands auszuschließen beabsichtigte und der damit kollektivverfolgt war. Die Mitglieder der Bekennenden Kirche wurden vom NS-Regime nicht als Hindernis auf dem Weg zur Durchsetzung ihrer weltanschaulichen Ziele wahrgenommen.VG Potsdam23.10.2019
-
1 K 813/16 - Wiederaufgreifen des VerwaltungsverfahrensLeitsatz: Ein Grund für die Wiederaufnahme wegen nachträglicher Änderung der Sach- oder Rechtslage zugunsten des Betroffenen ist gegeben, wenn sich die für den ergangenen Verwaltungsakt entscheidungserheblichen Rechtsnormen oder tatsächlichen Grundlagen geändert haben, sodass die Änderung eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung erfordert oder doch ermöglicht. Die Sach- oder Rechtslage muss sich hinsichtlich solcher Umstände geändert haben, die für den bestandskräftigen Verwaltungsakt tatsächlich maßgeblich waren; nicht ausreichend ist die Änderung tatsächlicher oder rechtlicher Voraussetzungen, die für die bestandskräftige Ablehnung nicht (allein) ausschlaggebend waren. (Leitsatz der Redaktion)VG Cottbus06.03.2019
-
33 K 13.18 - Zuordnung vormals landwirtschaftlich genutzter GrundstückeLeitsatz: Zur formell rechtswidrigen Vermögensübertragung wegen Nichteinhaltung der einschlägigen Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin04.09.2018
-
VG 29 K 170.14 - Vermögenszuordnung, Anwartschaftsrecht der „Verwaltung Obersalzberg Reichsleiter Martin Bormann“, erfolgte Kaufpreiszahlung bei nicht vollzogenem Grundstückskaufvertrag und nachmaligem Vermögensverlust durch BodenreformLeitsatz: 1. Kein Ausschluss des Restitutionsanspruchs in Fällen, in denen die restitutionsberechtigte Körperschaft einen im Zuge der Kriegswirren grundsätzlich nicht vollzogenen Kaufvertrag geschlossen, aber den Kaufpreis erhalten und das Grundstück im Zuge der Bodenreform endgültig verloren hat; der Eigentumsverlust im Zuge der Bodenreform ist trotz der Kaufpreiszahlung im Rahmen des nicht vollzogenen Kaufvertrages nicht als unentgeltlich anzusehen.2. Zur doppelten Bereicherung durch unberechtigten Vermögenszuwachs.3. Zum Erlöschen von Restitutionsanwartschaften bei Rechtsnachfolgern nationalsozialistischer Organisationen. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin30.06.2016