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Urteil Rückübertragungsanspruch


Schlagworte

Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; Anscheinsbeweis; gemischte Schenkung; angemessener Kaufpreis; verfolgungsneutrale Veräußerung; Beweislast

Leitsätze

1. Zur Veräußerung der ägyptischen Sammlung von Prof. Dr. Georg Steindorff an die Universität Leipzig 1936/37.

2. Eine bewusste Veräußerung unter Wert durch einen Verfolgten des Nationalsozialismus stellt nicht ohne Weiteres eine gemischte Schenkung dar, da sonst die Verfolgungsvermutung nach Art. 3 Abs. 2 REAO ausgehebelt würde, soweit sie den Beweis eines angemessenen Kaufpreises erfordert. Der Beweis der (Teil-) Schenkung obliegt dem Verfügungsberechtigten.

3. Es reicht nicht aus, ein schlüssiges Bild einer verfolgungsneutralen Veräußerung darzustellen, da dies nur einen Anscheinsbeweis erschüttern könnte, nicht aber die Verfolgungsvermutung des Art. 3 Abs. 3 REAO widerlegen kann.

(Nichtamtliche Leitsätze)

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