« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (3391 - 3400 von 7938)

  1. 1 A 12/13 HAL - Namensänderung, seelische Belastung eines in der DDR politisch verfolgten und inhaftierten Antragstellers durch damaligen Namen als Änderungsgrund
    Leitsatz: Eine seelische Belastung kann als wichtiger Grund für eine Namensänderung angesehen werden, wenn sie unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände nach allgemeiner Verkehrsauffassung verständlich und begründet ist. Insoweit ist es verständlich und nicht übertrieben empfindlich, wenn in der DDR politisch Verfolgte und insbesondere ehemals inhaftierte Menschen teilweise dieses Schicksal hinter sich lassen möchte, indem sie jedenfalls den Namen, der nach ihrem Bekunden „für diese Zeit“ steht, ablegen möchten. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Halle
    29.04.2015
  2. VG 2 K 128.14 - Offenlegung von Namen und Büroanschriften von Gutachtern eines Projektförderungsantrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Schutzzwecke des § 3 Nr. 7 IFG und des § 4 Abs. 1 IFG, Ausnahmefall im Sinne von § 5 Abs. 3 IFG
    Leitsatz: 1. Personenbezogene Daten von Beratenden - und erst recht von Gutachtern - sind nicht vom Schutzzweck des § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG erfasst.2. Der Schutzzweck des § 3 Nr. 7 IFG hat in erster Linie den Schutz von Informanten sowie den Schutz der Behörde selbst, die auf solche (freiwilligen) Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben angewiesen ist, im Auge.  3. Der Schutzzweck des § 4 Abs. 1 IFG geht allein dahin, den Erfolg der konkreten behördlichen Entscheidung zu gewährleisten. 4. Maßgebend für die Frage, ob ein Ausnahmefall im Sinne von § 5 Abs. 3 IFG vorliegt, ist, ob der Dritte durch die Offenlegung der aufgeführten Daten der Gefahr spürbarer Nachteile ausgesetzt würde.
    VG Berlin
    28.01.2015
  3. VG 29 K 126.09 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; Anscheinsbeweis; gemischte Schenkung; angemessener Kaufpreis; verfolgungsneutrale Veräußerung; Beweislast
    Leitsatz: 1. Zur Veräußerung der ägyptischen Sammlung von Prof. Dr. Georg Steindorff an die Universität Leipzig 1936/37. 2. Eine bewusste Veräußerung unter Wert durch einen Verfolgten des Nationalsozialismus stellt nicht ohne Weiteres eine gemischte Schenkung dar, da sonst die Verfolgungsvermutung nach Art. 3 Abs. 2 REAO ausgehebelt würde, soweit sie den Beweis eines angemessenen Kaufpreises erfordert. Der Beweis der (Teil-) Schenkung obliegt dem Verfügungsberechtigten. 3. Es reicht nicht aus, ein schlüssiges Bild einer verfolgungsneutralen Veräußerung darzustellen, da dies nur einen Anscheinsbeweis erschüttern könnte, nicht aber die Verfolgungsvermutung des Art. 3 Abs. 3 REAO widerlegen kann. (Nichtamtliche Leitsätze)
    VG Berlin
    26.05.2011
  4. 6 K 2663/05 - Ausschlussgründe; Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit; Vorschubleisten; Schriftleiter; Ausgleichsleistung
    Leitsatz: 1. Eine Ausgleichsleistung scheidet auch dann aus, wenn ein Unternehmen als solches den Verstoß begangen hat. 2. Dazu genügt es, dass die Handlungen, mit denen das Unternehmen dem nationalsozialistischen System nachhaltig Vorschub leistete, dem Unternehmen zugeordnet werden können. Zuzurechnen ist dem Unternehmen nicht nur ein unmittelbares Handeln der Unternehmensleitung selbst, sondern auch das Handeln der Personen des Unternehmens, die befugt und damit verantwortlich gewesen sind, für es tätig zu werden. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Dresden
    23.07.2008
  5. 6 K 2653/04 - Vorgeschobener Enteignungszweck; unlautere Machenschaft; Anbahnung des Grundstückskaufs; werterhöhende Investitionen; Ausschluss der Restitution
    Leitsatz: 1. Die Aufbaugesetz-Enteignung ist eine "unlautere Machenschaft" in der Gestalt eines "Machtmissbrauchs", wenn der ausdrücklich angegebene Enteignungszweck "Verkauf" offenkundig von keiner gesetzlichen Grundlage gedeckt ist. 2. Die Vorschrift des § 3 Abs. 4 Satz 2 VermG ist auf bereits vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes wirksame Verfügungen nicht anwendbar. 3. Der für eine "Anbahnung" des Käufers i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 2 a VermG notwendige innere Zusammenhang fehlt, wenn der Erwerber verlangt, dass vor Abschluss des Erwerbsgeschäfts Instandsetzungsmaßnahmen ausgeführt werden. 4. Werterhöhende oder substanzerhaltende Investitionen im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe c VermG liegen nur dann vor, wenn die Anstrengungen des Erwerbers nach Art und Umfang der Maßnahmen sowie den dadurch bewirkten Veränderungen im Erscheinungsbild deutlich und auffällig über das übliche Nutzerverhalten hinausgegangen sind, so dass sich in ihnen eine durch besondere Opferbereitschaft gekennzeichnete Mühe um den später erworbenen Gegenstand ausdrückt. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    12.03.2008
  6. 2 A 716/05 - Rückgabe von Unternehmensgrundstücken; Unternehmensgrundstück; Erbengemeinschaft; Entschädigungsanspruch; Singularrestitution; Unternehmensrestitution; Quorum
    Leitsatz: Die Rückgabe von Unternehmensgrundstücken nach § 6 Abs. 6 a VermG hat an den "Berechtigten" zu erfolgen, d. h. die in Auflösung befindliche Gesellschaft. Die Rückübertragung direkt an einzelne Gesellschafter ist ausgeschlossen. Ein solcher Rückübertragungsbescheid kann durch die übrigen, übergangenen, Gesellschafter angefochten werden.
    VG Greifswald
    25.10.2005
  7. 9 K 530/01 - Ausgleichsleistung; Vorschubleisten; Menschlichkeit; Rechtsstaatlichkeit; Hilfstatsachen; Beweisanzeichen; Ausschlußtatbestand; besatzungsrechtlicher/-hoheitliche Grundlage
    Leitsatz: 1. Ausgleichsleistungen gem. § 1 Abs. 4 AusglLeistG sind ausgeschlossen, wenn der Betroffene mit seinem Handeln bewußt und mit einer gewissen Stetigkeit das Ziel verfolgt hat, das politische System zu etablieren, zu festigen, auszudehnen und hiergegen gerichteten Widerstand zu unterdrücken. Dazu ist die Übernahme einer größeren Anzahl von Ämtern innerhalb der NSDAP und Gliederungen sowie die Erlangung höherer Ränge ausreichend, auch wenn nicht jede einzelne Betätigung hinsichtlich des Ortes, des Zieles und des Inhalts nachgewiesen wird. 2. Der Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit kann auch aus Hilfstatsachen hergeleitet werden, die als Beweisanzeichen Gewicht haben. 3. Der Ausschlußtatbestand bezieht sich auch auf den dem Grunde nach bestehenden Anspruch auf Rückgabe beweglicher, nicht in einen Einheitswert einbezogener Sachen, die eine natürliche Person durch entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher/-hoheitlicher Grundlage verloren hat.
    VG Chemnitz
    22.07.2004
  8. VG 25 A 141.95 - faktische staatliche Verwaltung; Ablösebetrag für Grundpfandrechte; Teilungsunrecht
    Leitsatz: Kriterium für das Vorliegen einer "staatlichen Verwaltung" ist, daß die Verwaltung staatlicherseits angeordnet wurde, nicht etwa, daß sie durch eine staatliche Stelle - wie einen VEB Kommunale Wohnungsverwaltung - ausgeübt wurde ("faktische" staatliche Verwaltung).
    VG Berlin
    18.07.2000
  9. 4 K 103/97 - Ausreiseverkauf; Redlichkeit; Täuschung; Zwangslage; Ursächlichkeit
    Leitsatz: Zur Praxis der Behandlung von "Ausreisefällen". Beurteilung der Redlichkeit beim Grunderwerb durch Funktionäre der DDR.
    VG Weimar
    26.05.2000
  10. VG 35 A 3236.96 - Zweckentfremdungsverbot; gewerblicher genutzter Wohnraum in Berlin (Ost); gewerbliche Nutzung ohne Magistratsbeschluss
    Leitsatz: 1. Wohnraum im ehemaligen Ost-Berlin, der mit Genehmigung dauerhaft vor dem 3. Oktober 1990 zu gewerblichen Zwecken genutzt wurde, unterliegt nicht dem Zweckentfremdungsverbot. 2. Die darüber hinausgehende Regelung in Ziffer 4 Abs. 2 Satz 4 AV-2. ZwVbVO, wonach ein Rats- bzw. Magistratsbeschluß erforderlich war, ist unbeachtlich. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    16.06.1997