Urteil Konkludentes Vertragsende durch Neuvertrag, Fortdauer der Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters
Schlagworte
Konkludentes Vertragsende durch Neuvertrag, Fortdauer der Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters
Leitsätze
1. Zur Frage des Umfangs der Fortdauer der Prozessführungsbefugnis eines Instituts-/Zwangsverwalters in einem bereits rechtshängigen Zivilprozess ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Beschlagnahme des Grundstücks aufgrund des Aufhebungsbeschlusses des Zwangsverwaltungsgerichts.
2. Vereinbart ein Vermieter mit einer aus der Wohnung ausziehenden Mitmieterin einen neuen Mietvertrag über eine andere, jedoch auch in seinem Bestand stehende Wohnung, entlässt dieser Vermieter mit Abschluss des neuen Mietvertrages die bisherige Mitmieterin konkludent aus dem alten Mietvertrag durch den insofern zugleich schlüssig mitvereinbarten Miet-Aufhebungsvertrag (§§ 133, 157, 311, 535 BGB).
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