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Urteil Keine für Notarbestellung erforderliche persönliche Unabhängigkeit bei abhängig beschäftigtem Anwalt


Schlagworte

Keine für Notarbestellung erforderliche persönliche Unabhängigkeit bei abhängig beschäftigtem Anwalt

Leitsatz

Die zur Bestellung als (Anwalts-) Notar erforderliche persönliche Eignung erfordert nicht nur eine fachliche, sondern auch eine persönliche Unabhängigkeit des Bewerbers um eine Notarstelle. Ein bei anderen Rechtsanwälten im Angestelltenverhältnis beschäftigter Rechtsanwalt besitzt diese persönliche Unabhängigkeit regelmäßig nicht. Daran ändert es nichts, wenn der angestellte Rechtsanwalt bereits eine herausgehobene Stellung erlangt hat (hier sog. „Counsel“).

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