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  1. VIII ZR 107/08 - Rechtzeitige Absendung einer Betriebskostenabrechnung nicht fristwahrend; Post als Erfüllungsgehilfe des Vermieters; Postverschulden; Postverzögerung; Postverlust
    Leitsatz: a) Die Frist zur Abrechnung der Betriebskosten gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB wird nur dann gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugeht; die rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch den Vermieter genügt nicht. b) Bedient sich der Vermieter zur Beförderung der Abrechnung der Post, wird diese insoweit als Erfüllungsgehilfe des Vermieters tätig; in einem solchen Fall hat der Vermieter ein Verschulden der Post gemäß § 278 Satz 1 BGB auch dann zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BGB), wenn auf dem Postweg für den Vermieter unerwartete und nicht vorhersehbare Verzögerungen oder Postverluste auftreten.
    BGH
    21.01.2009
  2. VIII ZR 101/03 - Keine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten bei Berliner Bruttomietverträgen bei fehlender Vereinbarung
    Leitsatz: 1. Seit dem Außerkrafttreten des GVW in Berlin (31. Dezember 1994) waren bei einer Bruttomiete (Teilinklusivmiete) Mieterhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten ohne (wirksamen) vertraglichen Erhöhungsvorbehalt nicht mehr möglich. 2. Neu eingeführte Betriebskosten werden von der Teilinklusivmietenabrede nicht erfaßt; jedenfalls bei einer widerspruchslos akzeptierten Berechnung können spätere Kostensteigerungen eine Mieterhöhung rechtfertigen (hier: für nachträglich eingebauten Aufzug). (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    21.01.2004
  3. VII ZR 342/96 - Durchstellen; einer Vertragsstrafe an Subunternehmer
    Leitsatz: Ein Hauptunternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Bauwerks an den Bauherrn eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, kann seinen Subunternehmer nach § 6 Nr. 6 VOB/B auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Pflicht beruht.
    BGH
    18.12.1997
  4. I-10 U 34/12 - Unwirksamkeit einer Nachholklausel; Verpflichtung zur nachträglichen Heilung bei nicht eingehaltener Schriftform; Schriftformkündigung
    Leitsatz: Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag „Die Parteien verpflichten sich, bei Nichteinhaltung der Schriftform dieses Vertrages die Schriftform nachträglich herbeizuführen sowie bei Veränderungen alles zu unternehmen, um dem Schriftformerfordernis zu genügen und vor diesem Zeitpunkt nicht wegen der mangelnden Form zu kündigen" ist wegen Verstoßes gegen §§ 550, 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    OLG Düsseldorf
    29.11.2012
  5. 8 U 38/12 - Zurückbehaltungsrecht bei Instandsetzungsmaßnahmen
    Leitsatz: Beeinträchtigungen aus einer zu duldenden Baumaßnahme können kein Leistungsverweigerungsrecht des Mieters gemäß § 320 BGB begründen.
    KG
    18.10.2012
  6. 2 U 154/02 - Kein Vetorecht für persönlich haftenden Gesellschafter einer Publikumsgesellschaft; Kommanditisten-Schutz
    Leitsatz: Bei einer Publikumsgesellschaft ist ein im Gesellschaftsvertrag vorgesehenes Vetorecht für die Gründungsgesellschafterin jedenfalls dann unwirksam, wenn damit verhindert wird, daß die Mehrheit der Kommanditisten zusätzlich eine persönlich haftende Gesellschafterin in die Gesellschaft aufnehmen und sie mit der Geschäftsführungsbefugnis beauftragen.
    KG
    10.10.2002
  7. 10 U 150/01 - Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen; Rechtsfolgen teilweiser Räumung; Mietausfallschaden
    Leitsatz: 1. Zum Umfang des Einwendungsausschlusses bei rechtskräftiger Feststellung, daß der Mieter wegen unterlassener Schönheitsreparaturen zum Schadensersatz verpflichtet ist. 2. Enthält der gewerbliche Mietvertrag im Rahmen der dem Mieter auferlegten Instandhaltungspflicht die Regelung, "Kommt der Mieter seiner Unterhaltspflicht nicht nach, ist der Vermieter ohne weitere Aufforderung oder Nachfristsetzung berechtigt, die erforderlichen Arbeiten ausführen zu lassen und die dafür aufgewendeten Kosten vom Mieter erstattet zu verlangen", setzt eine Inanspruchnahme des Mieters grundsätzlich voraus, daß die Arbeiten tatsächlich ausgeführt worden sind. 3. Zu den Rechtsfolgen einer nur teilweisen Räumung (hier: durch Zurücklassung der kompletten Gaststätteneinrichtung). 4. Erfolgt die Rückgabe der Mietsache während des laufenden Monats, ist die Nutzungsentschädigung für den gesamten Monat zu berechnen. 5. Der Anspruch auf Ersatz des Mietausfallschadens bei verspäteter Rückgabe setzt die Darlegung des Vermieters voraus, daß ein bestimmter Mietinteressent bereit gewesen wäre, die Räume zu einem früheren Zeitpunkt anzumieten. (Leitsätze des Einsenders)
    OLG Düsseldorf
    05.09.2002
  8. 67 S 113/22 - Geltendmachung der Vormiete
    Leitsatz: Der erfolgreichen Geltendmachung des Vormietprivilegs des § 556e Abs. 1 Satz 1 BGB steht es nicht entgegen, dass in einem dem Mietvertrag vorhergehenden Mietverhältnis eine die Grenzen des § 556d Abs. 1 BGB oder seiner Ausnahmetatbestände überschreitende (Vor-) Miete vereinbart wurde.
    LG Berlin
    22.09.2022
  9. 7 T 116/20 - Sittenwidrige Härte der Vollstreckung
    Leitsatz: Hohes Alter und Suizidgefahr allein rechtfertigen die Einstellung der Räumungsvollstreckung nicht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Limburg
    23.07.2020
  10. 67 S 272/17 - Beweiserleichterung bei Berufung auf Härtegrund unmöglicher Ersatzraumbeschaffung nach Eigenbedarfskündigung in Mangelgebieten
    Leitsatz: Zu Beweiserleichterungen für einen Mieter, der sich nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung durch den Vermieter zur Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß §§ 574a Abs. 1, 574 Abs. 2 BGB auf den Härtegrund unmöglicher Ersatzraumbeschaffung zu angemessenen Bedingungen beruft, wenn sich die gekündigte Wohnung in einer Gemeinde befindet, in der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen ausweislich einer Landesverordnung besonders gefährdet ist (hier: Mietenbegrenzungsverordnung Berlin).
    LG Berlin
    25.01.2018