Urteil Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch wg. Legionelleninfektion
Schlagworte
Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch wg. Legionelleninfektion
Leitsatz
Verstirbt ein Wohnungsmieter nachweislich an einer Infektion mit Legionella pneumophilia der Serogruppe 1, und werden diese Keime in der Trinkwasserinstallation des Wohnhauses nicht nachgewiesen, sondern finden sich in mehreren im Hause genommenen Wasserproben lediglich Keime von Legionella pneumophilia der Serogruppen 2-14, so scheitert der Beweis, der Verstorbene habe sich die Legionelleninfektion mit den Keimen der Serogruppe 1 durch kontaminiertes Trinkwasser aus der Hausinstallation zugezogen.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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