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  1. 63 S 43/14 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmale; Berliner Mietspiegel 2011; Beweislast für wohnwertmindernde Merkmale; Verfliesung der Badezimmerwände; nicht nutzbarer Balkon; Beheizbarkeit der Küche
    Leitsatz: 1. Den Beweis für das wohnwertmindernde Merkmal „Wände nicht überwiegend gefliest" hat der Mieter dann nicht erbracht, wenn nach der Rechnung eines Handwerkers der Vermieter die Kosten für eine normale Verfliesung selbst übernommen hat. 2. Das Fehlen eines Balkons ist mit dem wohnwertmindernden Merkmal „kein nutzbarer Balkon" nicht gleichzustellen. 3. Ein unzureichender Wirkungsgrad der Heizung in der Küche ist nicht identisch mit dem wohnwertmindernden Merkmal „nicht beheizbar". (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    23.09.2014
  2. 36 S 4853/09 - Informationspflicht des WE-Verwalters
    Leitsatz: § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG ist dahin gehend auszulegen, dass eine entsprechende Informationspflicht des Verwalters nur dann besteht, wenn den Wohnungseigentümern ein gesteigertes Informationsbedürfnis zukommt. Ein solches ist dann anzunehmen, wenn sie am Verfahren beteiligt sind, oder dies für sie möglich wäre. Es besteht dagegen nicht bei Geltendmachung von Wohngeldrückständen gegen einzelne Wohnungseigentümer.
    LG München I
    17.12.2009
  3. 1 S 5342/09 - Tilgungswirkung von Wohngeldzahlungen; Änderung der Verrechnung nur durch ausdrücklichen Eigentümerbeschluss; Wiederaufleben einer ursprünglichen Forderung aus Wohngeldabrechung; fehlerhafte Berücksichtigung einer Zahlung; Zahlung ohne Tilgungsbestimmung
    Leitsatz: 1. Bei Zahlungen auf Wohngeldschulden und Nachzahlungsbeträge aus Jahresabrechnungen findet § 366 BGB Anwendung. 2. Die (fehlerhafte) Berücksichtigung einer Zahlung als laufende Wohngeldzahlung in einer Jahresabrechnung führt jedenfalls dann nicht zum Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung aus einer früheren Jahresabrechnung, wenn in dem Beschluss über die aktuelle Jahresabrechnung nicht ausdrücklich eine Regelung über die Beseitigung der mit der Zahlung eingetretenen Tilgungswirkung aufgenommen wird.
    LG München I
    30.11.2009
  4. 19 S 27/08 - Erschließungskosten für Datschen
    Leitsatz: Der Eigentümer kann auch dann von dem Datschennutzer die hälftige Erstattung der für das Grundstück erhobenen Erschließungsbeiträge verlangen, wenn die Maßnahmen außerhalb des Grundstücks durchgeführt werden und der Nutzer davon keinen tatsächlichen Nutzungsvorteil hat. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Frankfurt/Oder
    16.09.2008
  5. 12 O 47/06 - Mietminderung; Umweltschäden; Baulärm aus Nachbarschaft
    Leitsatz: Im dicht bebauten Innenstadtbereich muss ein Mieter damit rechnen, dass früher oder später Gebäude in der Nachbarschaft entfernt oder abgerissen oder die Fassaden erneuert werden. Eine Mietminderung ist dann nicht gerechtfertigt, selbst wenn zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses keine konkreten Umstände gegeben waren, aufgrund derer der Mieter mit einer späteren Aufnahme einer Bautätigkeit rechnen musste. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    22.03.2007
  6. 64 S 354/03 - Unbezifferte Kostenfeststellungsklage nach Befriedigung des Klägers
    Leitsatz: Eine unbezifferte Kostenfeststellungsklage nach Befriedigung des Klägers nach Einreichung der Klage, aber vor deren Zustellung (Rechtshängigkeit) ist wegen fehlenden Feststellungsinteresses unzulässig. Insofern ist ein Kläger auf einen Kostenantrag nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO oder auf eine Klageänderung zur Zahlung eines bezifferten Kostenbetrages als materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch zu verweisen (entgegen LG Berlin, 29 O 312/03 = GE 2004, 51). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    02.12.2003
  7. 63 S 105/03 - Kein automatisches Wiederaufleben des Mietminderungsrechtes nach Verwirkung
    Leitsatz: War für einen Zeitraum vor Inkrafttreten der Mietrechtsreform (1. September 2001) das Minderungsrecht des Mieters verwirkt, lebt es für die Zeit danach nicht automatisch wieder auf. Es bedarf vielmehr zumindest einer Äußerung des Mieters, daß er sich jetzt ausdrücklich auf das Minderungsrecht beruft, es in einer für den Vermieter erkennbaren Weise innerhalb eines angemessenen Zeitraums anzeigt und es geltend macht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    24.10.2003
  8. 96. O. 61/02 - Richterliche Inhaltskontrolle eines satzungsmäßig festgelegten Vetorechts bei einer Publikumsgesellschaft
    Leitsatz: Der Schutz der Kommanditisten einer Publikumsgesellschaft gebietet es, daß diese Änderungen des Gesellschaftsvertrages mehrheitlich beschließen können.
    LG Berlin
    18.10.2002
  9. 64 S 181/01 - Betriebskostenabrechnung; Vorwegabzug für Gewerbe; Hauswartkosten; Aufzugskosten; Nachforderung; Gartenpflege; Umstellung von Brutto- auf Nettomiete
    Leitsatz: 1. Der Vorwegabzug für Gewerbe in einer Mischeinheit nach Kubikmeter umbauten Raumes ist unwirksam. 2. Nimmt der Hauswart auch Verwaltungs- und Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsaufgaben wahr, so sind aus den Hauswartskosten die darauf entfallenden Anteile nachvollziehbar auszugliedern. 3. Aus einem Vollwartungsvertrag für den Aufzug sind die darin enthaltenen Anteile für Instandhaltung und Reparaturen nachvollziehbar auszugliedern. 4. Wird eine Heizkostenabrechnung erst nach Ablauf der Ausschlußfrist des § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV berichtigt, so ist der Vermieter mit Nachforderungen auch dann ausgeschlossen, wenn diese Berichtigung auf der Klarstellung über den Umlagemaßstab durch gerichtliche Entscheidungen beruht. 5. Die Mieterhöhungserklärung ist auch dann mit Hilfe automatischer Einrichtungen gefertigt, wenn eine Maske mit Textbausteinen verwendet wird, in die individuell eingetragen wird, welche Miete zu zahlen ist, wenn diese automatisch von einem Rechenzentrum errechnet worden ist. 6. Wird die Mieterhöhung nur auf einen bestimmten Erhöhungstatbestand gestützt, ist es unerheblich, daß der Vermieter die Übersendung der Unterlagen für einen anderen Erhöhungstatbestand verweigert. 7. Die Kosten für die Gartenpflege sind auch dann umlegbar, wenn der Mieter die Rasenflächen nicht betreten darf. Insoweit reicht der "Blick ins Grüne" aus. 8. Das Bestreiten des Mieters hinsichtlich des Datums des Zugangs einer unstreitig zugegangenen Betriebskostenabrechnung mit Nichtwissen ist unzulässig. 9. Die konkludente Umstellung von der vereinbarten Bruttomiete auf eine Nettomiete mit Betriebskostenvorschüssen kann sich auch daraus ergeben, daß der Mieter nach einer entsprechenden einseitigen Umstellungserklärung des Vermieters sich jahrelang mit entsprechenden Betriebskostenabrechnungen auseinandersetzt und daraus resultierende Nachforderungen bezahlt.
    LG Berlin
    26.04.2002
  10. 9 C 104/19 - Auseinanderfallen von Eigentümer und Vermieter
    Leitsatz: Analoge Anwendung des § 566 BGB beim Auseinanderfallen von Eigentümer und Vermieter nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    04.09.2019