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  1. 2 E 232/95. Me - Berechtigung; Investitionsvorrang; Glaubhaftmachung
    Leitsatz: 1. Die Berechtigung im Sinne des § 2 Abs. 1 VermG ist im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Restitutionsanspruches spricht. Hierzu bedarf es neben einem substantiierten und schlüssigen Vortrag der Vorlage aussagekräftiger Unterlagen. 2. Die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Berechtigung nach Aktenlage offenkundig ist. Ausschlaggebend ist die Aktenlage bei der Behörde, die zur Entscheidung über den Investitionsantrag berufen ist.
    VG Meiningen
    20.06.1995
  2. 2 VG A 288/92 - Bodenreformenteignung; besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage Ausschlussgrund; Enteignungsmaßnahme; Vergesellschaftung; Kreisbodenkommission
    Leitsatz: Eine "Bodenreformenteignung" auf besatzungsrechtlicher Grundlage liegt - unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit - vor, wenn sie durch Organe der Bodenreform vorgenommen worden ist, die enteignende Maßnahme ihrem äußeren Erscheinungsbild nach auf die Vorschriften der Bodenreform gestützt war und die mit der Bodenreform bezweckten Rechtsfolgen, die Vergesellschaftung des landwirtschaftlichen Vermögens, selbst dann, wenn sie auf exzessiver Auslegung beruhte, tatsächlich eingetreten ist.
    VG Halle
    10.03.1994
  3. 2 (1) B 187/94 - Investive Veräußerung; Investitionsvorrangbescheid; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Auflassung
    Leitsatz: 1. Eine Veräußerung i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 1 InVorG liegt bei einem mehraktigen Rechtsgeschäft wie der Grundstücksveräußerung jedenfalls mit Abschluß der Auflassung vor. 2. § 11 Abs. 2 S. 1 InVorG unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
    VG Greifswald
    02.03.1994
  4. 2 S 18/19 - Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch wg. Legionelleninfektion
    Leitsatz: Verstirbt ein Wohnungsmieter nachweislich an einer Infektion mit Legionella pneumophilia der Serogruppe 1, und werden diese Keime in der Trinkwasserinstallation des Wohnhauses nicht nachgewiesen, sondern finden sich in mehreren im Hause genommenen Wasserproben lediglich Keime von Legionella pneumophilia der Serogruppen 2-14, so scheitert der Beweis, der Verstorbene habe sich die Legionelleninfektion mit den Keimen der Serogruppe 1 durch kontaminiertes Trinkwasser aus der Hausinstallation zugezogen. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    LG Krefeld
    05.05.2021
  5. 34 C 84/16 - Entgangener Gewinn durch Nichtvermietbarkeit einer Ferienwohnung wegen Bauschäden
    Leitsatz: Zur Schätzung der Höhe des Ausfallschadens bei Nichtvermietbarkeit von Ferienwohnungen einer Pension, wenn der Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns des Pensionsinhabers dem Grunde nach unstreitig ist (§ 252 BGB, § 287 ZPO). (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    03.07.2017
  6. B 5 K 11.643 - Häftlingshilfebescheinigung; Rückwirkende Aufhebung eines Bewilligungsbescheides über die besondere Zuwendung nach § 17 a StrRehaG wegen rechtskräftiger Verhängung einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat; unechte Rückwirkung
    Leitsatz: Durch die Einfügung des § 17 a Abs. 7 StrRehaG ist eine wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse eingetreten, die die rückwirkende Aufhebung eines vor dem 9. Dezember 2010 ergangenen Bewilligungsbescheides über die Gewährung einer besonderen Zuwendung für Haftopfer rechtfertigt. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Bayreuth
    12.12.2013
  7. VfGBbg 99/02 - Verfassungsverstoß; Kündigung von Erholungs-und Freizeitgrundstücken
    Leitsatz: § 23 Abs. 2 SchuldRAnpG verletzt nicht Art. 41 Abs. 1 LVerfBrdbg.
    VerfG Brandenburg
    21.11.2002
  8. 2Z BR 160/99 - Richterablehnung; Vorabkontakt mit dem Richter
    Leitsatz: Beauftragt die Eigentümerversammlung zur Klärung einer Rechtsfrage den Verwalter, den zuständigen Wohnungseigentumsrichter telefonisch zu befragen, und teilt dieser seine vorläufige Rechtsmeinung unter ausdrücklichem Vorbehalt der Kenntnis aller genauen Umstände und Argumente mit, kann in einem später anhängig werdenden Verfahren darauf eine Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mit Erfolg gestützt werden.
    BayObLG
    18.11.1999
  9. 2Z BR 175/98 - Zulässigkeit; Zwischenfeststellungsantrag; Dachgeschoßausbau; Duldungspflicht; Wohnnutzung; Unterlassungsanspruch; Hobbyraum
    Leitsatz: 1. Neben dem Antrag auf Unterlassung der Wohnraumnutzung eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Raumeigentums ist der Antrag, festzustellen, daß dieses Raumeigentum nur als Hobbyraum genutzt werden darf, als Zwischenfeststellungsantrag zulässig. 2. Hat ein Wohnungseigentümer beim Erwerb seiner Wohnung dem Ausbau eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Dachgeschosses zu Wohnzwecken zugestimmt, muß er auch die Nutzung zu Wohnzwecken dulden.
    BayObLG
    29.05.1998
  10. 2Z BR 51/98 - Nichtbeschluß; Beschluß; Versammlungsniederschrift; Nichtigkeit; Eigentümerbeschluß
    Leitsatz: 1. Stimmen die Wohnungseigentümer mit Mehrheit für einen Antrag, ist ihnen aber bei der Abstimmung bewußt, daß Stimmenmehrheit nicht ausreicht, und läßt die Versammlungsniederschrift keinen Zweifel an der Ablehnung des Antrags offen, dann liegt in der Regel ein Nichtbeschluß vor. 2. Für die Frage, ob ein Beschluß oder ein Nichtbeschluß vorliegt, kommt der Feststellung des Verwalters in der Versammlung oder in der Versammlungsniederschrift keine ausschlaggebende oder konstitutive Bedeutung zu. 3. Die Feststellung, ob ein Eigentümerbeschluß zustande gekommen ist und welchen Inhalt er hat, ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Das Rechtsbeschwerdegericht kann die hierzu getroffenen Feststellungen nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen. 4. Die Prüfung, ob ein Eigentümerbeschluß gefaßt wurde, muß ebenso wie die Auslegung eines solchen Beschlusses nach objektiven Maßstäben vorgenommen werden. Dabei können auch Begleitumstände herangezogen werden, die in der Versammlungsniederschrift zum Ausdruck kommen.
    BayObLG
    18.05.1998