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Suchergebnis Urteilssuche (2931 - 2940 von 7938)
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2 VG A 181/92 - Ausreiseverkauf; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Unmöglichkeit; Umwidmung: öffentliches NutzungsinteresseLeitsatz: 1. Macht die DDR-Behörde eine Ausreisegenehmigung davon abhängig, daß der Ausreisende - entgeltlich oder unentgeltlich - sein Grundstück veräußert, so liegt eine unlautere Machenschaft in der Form des Machtmißbrauchs vor. 2. Zum Maßstab für die Analyse der Unmöglichkeit infolge baulicher Veränderung. 3. Für die Beurteilung zu 2. kommt es auf die Lage am 29. September 1990 an. Spätere Umwidmungen sind unbeachtlich.VG Halle/Saale10.03.1994
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10 C 63/92 - Verfügungsberechtiger; Veräußerungs- und Belastungsverbot; RechtswegzuständigkeitLeitsatz: 1. Zulässigkeit des Zivilrechtsweges zur Durchsetzung von Ansprüchen des Berechtigten gem. § 3 VermG gegenüber dem Verfügungs-berechtigten. 2. Zum Erlaß eines einstweiligen Veräußerungs- und Belastungsverbotes gegen den Verfügungsberechtigten.KreisG Perleberg22.04.1992
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12 S 49/91 - Pachtvertrag; Abschluss des Pachtvertrages durch nur einen Miterben; Herausgabeanspruch gegen Nutzer; Eigentumserwerb bei Bebauung des PachtgrundstücksLeitsatz: 1. Herausgabeanspruch bei von einem Miterben ohne Zustimmung der anderen Miterben abgeschlossenen Pachtvertrag. 2. Kein Eigentumserwerb an auf "Pachtgrundstück" errichtetem Gebäude, wenn ein Nutzungsvertrag nicht wirksam zustandegekommen ist.BezG Frankfurt/O.15.01.1992
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- I K 169/91 (VG) - Rückübertragungsanspruch; Eigentumserwerb des Investors; Investor; Investitionsvorhaben; RechtsschutzLeitsatz: 1. Der Rückübertragungsanspruch bleibt trotz Erlasses eines Bescheides gem. § 3 a VermG ungeachtet eines Eigentumserwerbs des Investors jedenfalls solange unangetastet, bis ein gerichtliches Verfahren zur Nachprüfung des Bescheides nach § 3 a VermG abgeschlossen ist. 2. Zum Problem des verfassungsrechtlichen Gebots effektiven Rechtsschutzes im Rahmen des § 3 a VermG. 3. Wegen der Rechtsfolge für den Anmelder vermögensrechtlicher Ansprüche darf ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Bescheid gem. § 3 a VermG nur abgelehnt werden, wenn die Rechtmäßigkeit dieses Bescheides feststeht. 4. Ob die Veräußerung eines Grundstückes im Rahmen des § 3 a VermG vom investiven Zweck dieser Vorschrift tatsächlich getragen wird, kann nur aufgrund einer Prognose beurteilt werden, die auf einer umfassenden Ermittlung der tatsächlichen Umstände erfolgt. Dazu gehört die zutreffende und vollständige Ermittlung maßgeblicher Sachverhalte, die Erkennung der entscheidungserheblichen Gesichtspunkte und auf deren Grundlage eine Bewertung über den künftigen Verlauf, die nicht als offensichtlich fehlerhaft einzustufen ist. 5. Zur Frage, wann ein Grundstück einem Investitionsvorhaben "dient" und der Erwerb in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Vorhaben steht (hier: gegenseitiger Ausschluß des begünstigten Zweckes).KreisG Leipzig07.08.1991
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1 BvR 2465/13 - Achtungsanspruch Verstorbener reicht nicht weiter als der Ehrschutz LebenderLeitsatz: ...vom obersten Gericht der DDR u. a...BVerfG24.01.2018
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32 Wx 132/08 - Abstimmung nur über gestellten AntragLeitsatz: In einer Wohnungseigentümerversammlung kann nur über einen gestellten Antrag abgestimmt werden. Über ein Weniger gegenüber dem gestellten Antrag können die Wohnungseigentümer nur abstimmen, wenn ein dem Weniger entsprechender Antrag gestellt wird. Ein ablehnender Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung ist nicht deshalb anfechtbar, weil die abgelehnte Maßnahme in geringerem Umfang ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte.OLG München18.11.2008
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XII ZR 8/21 - Anpassung der Miete wegen Störung der GeschäftsgrundlageDer Fall: ..., dass die Gerichte die Zeiträume bis Ende...BGH12.01.2022
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V ZB 134/17 - Unwiderrufliche Veräußerungszustimmung nach KaufvertragsabschlussLeitsatz: Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist.BGH06.12.2018
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VIII ZR 243/16 - Strenge Anforderungen an Verwertungskündigung, erheblicher Nachteil bei der VerwertungskündigungLeitsatz: 1. Die Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB setzt einen erheblichen Nachteil beim Vermieter selbst voraus; ein Nachteil bei einer mit der vermietenden Gesellschaft persönlich und wirtschaftlichen verbundenen „Schwestergesellschaft“ reicht insoweit nicht aus. 2. Zum Erfordernis einer konkreten Darlegung eines „erheblichen Nachteils“ des Vermieters bei der Verwertungskündigung. 3. Nicht jeder aus dem Fortbestand des Mietverhältnisses erwachsende wirtschaftliche Nachteil oder ein vernünftiger, nachvollziehbarer Grund sind dafür ausreichend; der erhebliche Nachteil ist schon im Kündigungsschreiben darzulegen. (Leitsatz zu 3 von der Redaktion)BGH27.09.2017
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V ZR 185/15 - Nichtzulassungsbeschwerde vor dem 1. Januar 2016Leitsatz: Der Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen für Entscheidungen vor dem 1. Januar 2016 gilt auch dann, wenn in einem falschen Rechtszug in erster Instanz das Landgericht und in zweiter Instanz das OLG - auch durch Beschluss - entschieden haben. (Leitsatz der Redaktion)BGH17.03.2016