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3 C 486/11 - Kaution in der Zwangsverwaltung; Mietpool; Prozessführungsbefugnis; Rechtsnachfolge; Umfang der Beschlagnahme; SchadensersatzLeitsatz: 1. Der Zwangsverwalter hat nach Beschlagnahme der Wohnung auch dann ein Zugriffsrecht auf die Kaution, wenn das Mietverhältnis nicht vom Vollstreckungsschuldner selbst, sondern von dessen Rechtsnachfolger (hier: Erbin) abgeschlossen wurde. 2. Der Zwangsverwalter ist berechtigt, die vom Mieter vor der Beschlagnahme an den Geschäftsführer eines Mietpools gezahlte Kaution, die dieser unberechtigt an den Mietpool weitergeleitet hat, klageweise im Wege des Schadensersatzes von dem Geschäftsführer herauszufordern. (entgegen AG Krefeld, Urt. v. 10. März 2011 - 3 C 534/10 -) (Nichtamtliche Leitsätze)AG Krefeld04.04.2013
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214 C 234/12 - Feststellungsinteresse für Mietminderung; Mieteranspruch auf Entfernung eines nachträglich angebauten Balkons der darüberliegenden WohnungLeitsatz: 1. Hat der Vermieter nicht nur vor der Wohnung des Mieters, sondern auch vor der darüberliegenden Wohnung einen Balkon anbauen lassen, kann der Mieter wegen einer nicht unerheblichen Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit (Verdunkelung) die Miete mindern (hier: 10 %). 2. Unzulässige Feststellungsklage bei möglicher Umstellung auf eine Leistungsklage. 3. Wegen Veränderung (Verschlechterung) der Mietsache im Gebrauchsbereich des Mieters kann Entfernung des Balkons der darüberliegenden Wohnung verlangt werden, nicht jedoch des Balkons vor der Wohnung des Mieters. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg13.02.2013
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216 C 154/12 - Keine Bindung für die Zukunft an Wohnungskategorie durch Zustimmung zu früherem MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen zu, ist er nicht deswegen bei einem späteren Mieterhöhungsverlangen an die Einordnung der Wohnung in ein bestimmtes Mietspiegelfeld (Rasterfeld, Wohnwertmerkmale) gebunden. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg25.01.2013
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12b C 228/11 - Zustimmungsverlangen; Übergabeprotokoll; Beweislast; Einbauküche; AbstellraumLeitsatz: 1. Hat der Mieter nach der „Wohnungsbeschreibung und Übergabeverhandlung" eine Einbauküche und einen Abstellraum übernommen, ist er für deren Fehlen bei Mietvertragsbeginn darlegungs- und beweispflichtig. 2. Für einen „Abstellraum mit Sichtschutz" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2011 reicht auch eine Nische mit Vorhang in der Wohnung aus. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding19.06.2012
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20 C 162/11 - Mieterhöhungsverlangen; behebbarer Mangel; Erhaltungszustand; Energiekennwert; Lärmbelastung; WohnumfeldLeitsatz: 1. Ein geringfügiger Wasserschaden im Treppenhaus in Höhe des 4. OG bei ansonsten ansprechendem Erscheinungsbild führt nicht zu einem überwiegend schlechten Zustand i. S. d. der Merkmalgruppe 4 des Berliner Mietspiegels 2011; ferner handelt es sich um einen bei der Mieterhöhung nicht zu berücksichtigenden behebbaren Mangel. 2. Der Vermieter kann sich für einen wohnwerterhöhenden Energieverbrauchskennwert auf den Energieausweis auch dann berufen, wenn Daten von dem Eigentümer mitgeteilt worden sind. 3. Eine Wohnung liegt nicht in einer besonders ruhigen Straße, wenn sie in einem Eckgebäude zu einer lärmbelasteten Straße liegt. 4. Der Bereich von Alt-Rixdorf ist keine bevorzugte Citylage. (Leitsätze der Redaktion)AG Neukölln19.08.2011
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105 C 313/10 - Keine Verwirkung des Räumungsanspruchs aus rechtskräftigem Urteil; Zwangsvollstreckung; langes Zuwarten; Umstandsmoment; Entgegennahme von Miete; Mietzahlungen; RäumungsvollstreckungLeitsatz: 1. Eine Verwirkung des Räumungsanspruchs aus einem rechtskräftigen Urteil vor Ablauf von zwei oder drei Jahren kommt grundsätzlich nicht in Betracht. 2. Das für eine Verwirkung nötige Umstandsmoment ist bei einer bloßen Entgegennahme von monatlichen Mietzahlungen nicht anzunehmen. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg09.05.2011
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29 C 36/08 - Umgestaltung einer Terrassenfläche zu Wohnraum durch Mehrheitsbeschluss; unzulässige bauliche Veränderung; Beschlusskompetenz; Substanzeingriff in Gemeinschaftseigentum; optische VeränderungLeitsatz: Ein Mehrheitsbeschluss, durch den die Umgestaltung einer Terrassenfläche zum Teil eines Wohnraumes gestartet wird, stellt sich durch die Möglichkeit der intensiveren Nutzung der Wohnung als unzulässige bauliche Veränderung dar und ist auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte20.11.2008
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16 C 239/05 - Anspruch des Mieters gegen ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung"; fristlose Kündigung; rückständige Miete; Prozeß- und Gerichtskosten; MietvertragLeitsatz: 1. Der Mieter hat gemäß § 241 Abs. 2 BGB gegen seinen ehemaligen Vermieter Anspruch auf Ausstellung einer sogenannten "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung". 2. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, sich in seiner Erklärung auf das Bestehen oder Nichtbestehen von Rückständen der laufenden Miete zu beschränken. So darf der Vermieter in dieser Bescheinigung auch auf unstreitig noch ausstehende Prozeß- und Gerichtskosten hinweisen.AG Hohenschönhausen30.03.2006
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4 C 372/02 - Billigkeitskontrolle für Tarife der BSR; MüllabfuhrgebührenLeitsatz: 1. Die Tarife der BSR unterliegen der Billigkeitskontrolle durch die Zivilgerichte, ohne daß sich die BSR auf einen Ermessensspielraum berufen könnten. 2. Die Genehmigung der Tarife durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft hat keine Auswirkung auf die Überprüfung der Billigkeitsentscheidung durch die Zivilgerichte.AG Tempelhof-Kreuzberg05.02.2003
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BVerwG 3 B 13.15 - Verfügungsberechtigter; Wertersatzanspruch; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel; Sachaufklärung; richterliche Überzeugungsbildung; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen GehörsLeitsatz: 1. Der Anspruch nach § 11 Abs. 2 Satz 3 VZOG ist ausschließlich dem Verfügungsberechtigten oder Verfügungsbefugten zugewiesen und nicht auch demjenigen, der entgegen der Rechtslage lediglich meint, Verfügungsberechtigter oder Verfügungsbefugter zu sein. 2. Die mangelnde Auseinandersetzung in den Urteilsgründen mit dem Vorbringen einer Partei ist mit einer ordnungsgemäßen richterlichen Überzeugungsbildung im Sinne des § 108 Abs. 1 VwGO nicht zu vereinbaren. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG26.03.2015