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Urteil Keine Verwirkung des Räumungsanspruchs aus rechtskräftigem Urteil
Schlagworte
Keine Verwirkung des Räumungsanspruchs aus rechtskräftigem Urteil; Zwangsvollstreckung; langes Zuwarten; Umstandsmoment; Entgegennahme von Miete; Mietzahlungen; Räumungsvollstreckung
Leitsätze
1. Eine Verwirkung des Räumungsanspruchs aus einem rechtskräftigen Urteil vor Ablauf von zwei oder drei Jahren kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
2. Das für eine Verwirkung nötige Umstandsmoment ist bei einer bloßen Entgegennahme von monatlichen Mietzahlungen nicht anzunehmen.
(Leitsatz der Redaktion)
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