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VG 29 K 64.09 - Verwirkung eines VermögenszuordnungsanspruchesLeitsatz: Das Recht, den Eigentumsübergang eines Grundstücks als Fondsvermögen durch deklaratorischen Vermögenszuordnungsbescheid feststellen zu lassen, kann verwirkt sein, wenn der Rechtsnachfolger des früheren Fondsinhabers durch Veräußerung der zum Fondsvermögen gehörenden Baulichkeiten sein Desinteresse an dem Vermögenswert bekundet hat. (Nichtamtlicher Leitsatz)VG Berlin03.02.2011
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VfgBbg 2/13 - Opferrente; Entschädigungsleistungen; Ausgleichsleistungen; rechtliches Gehör; Rechtsschutzgarantie; Willkürverbot; strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren; mündliche Anhörung im Beschwerdeverfahren; Leistungsausschluss bei Verpflichtungserklärung gegenüber „Sicherheitsorganen“; Zwangslage; FreiwilligkeitLeitsatz: 1. Das Beschwerdegericht hat die erstinstanzliche Entscheidung darüber, ob Ausgleichsleistungen für politisch bedingte Freiheitsentziehung wegen einer Verpflichtungserklärung gegenüber „Sicherheitsorganen" ausgeschlossen sind, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig zu überprüfen, so dass ggf. auch im Beschwerdeverfahren eine mündliche Erörterung mit persönlicher Anhörung des Antragstellers nach § 11 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 StrRehaG durchzuführen ist. 2. Ob eine Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei „freiwillig" war, und welches Maß an Widerstand gegen das Ansinnen zur verdeckten Zusammenarbeit mit den „Sicherheitsorganen" erwartet werden konnte, kann unter Geltung des Gleichheitssatzes nicht vom damaligen Haftgrund abhängen, weil für den Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen allein die Zwangslage maßgebend ist; auf welcher Art Straftaten die eine Zwangslage begründende Inhaftierung beruhte, kommt es dagegen nicht an. (Leitsätze der Redaktion)LVerfG Brandenburg24.01.2014
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VII ZR 245/23 - Verjährungsfrist des Anspruchs auf BauhandwerkersicherungLeitsatz: Die dreijährige Verjährungsfrist des Anspruchs auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB (in der Fassung vom 23. Oktober 2008) beginnt in entsprechender Anwendung von § 604 Abs. 5, § 695 Satz 2, § 696 Satz 3 BGB taggenau mit dem Verlangen des Unternehmers nach Sicherheit.BGH21.11.2024
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V ZR 282/20 - Mangelkenntnis bei Grundstückskauf durch vollmachtlosen VertreterLeitsatz: Wird der Käufer bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages durch einen vollmachtlosen Vertreter vertreten, kommt es für seine Kenntnis vom Mangel i.S.v. § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Zeitpunkt der Abgabe der Genehmigungserklärung an; solange er die Genehmigungserklärung nicht in den Verkehr gebracht hat, muss er neu gewonnene Kenntnisse über Mängel der Kaufsache gegen sich gelten lassen.BGH06.05.2022
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V ZR 106/21 - Beeinträchtigung des Zugangs zum Sondereigentum durch Hindernisse im Be-reich des GemeinschaftseigentumsLeitsatz: 1. Beeinträchtigen oder erschweren andere Wohnungseigentümer oder Dritte den Zugang zum Sondereigentum durch Hindernisse im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums, können Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche gemäß § 9a Abs. 2 WEG allein durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden; das gilt auch dann, wenn die Hindernisse brandschutzrechtlich unzulässig sind (hier: Halten in einer Feuerwehrzufahrt). 2. Ein Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Duldung des regelmäßigen Haltens von Lieferfahrzeugen in der auf dem Grundstück der Wohnungseigentümer befindlichen Feuerwehrzufahrt zusagt, ist nichtig.BGH28.01.2022
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VII ZR 184/17 - Verjährungsfrist bei PhotovoltaikanlagenLeitsatz: Zur Anwendbarkeit der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bei der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für den Einbau einer in die Fassade integrierten Photovoltaikanlage bei der grundlegenden Umgestaltung eines Bürogebäudes in ein Studentenwohnheim.BGH10.01.2019
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V ZR 96/16 - Nachträglicher Einbau eines Aufzuges in WEG, TreppenliftLeitsatz: 1. Der nachträgliche Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten kann grundsätzlich nur mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgen; er begründet in aller Regel - anders als etwa der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe - auch dann einen Nachteil im Sinne von § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen Wohnungseigentümer, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen. 2. Soll der einzubauende Personenaufzug nur einzelnen bau- und zahlungswilligen Wohnungseigentümern zur Verfügung stehen, wird diesen ein Sondernutzungsrecht an dem für den Einbau vorgesehenen Treppenhausteil eingeräumt; hierfür bedarf es einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer.BGH13.01.2017
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VII ZR 188/13 - Unwirksame Klausel über Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch zum Erstverwalter bestimmten Bauträger, Mängelhaftung des BauträgersLeitsatz: a) Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12, GE 2013, 1450 = BauR 2013, 2020). b) Zur Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zur Mängelhaftung eines Bauträgers, der sich als Verwender nach Treu und Glauben auf eine etwaige Unwirksamkeit dieser Klausel nicht berufen kann (Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15, GE 2016, 793, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15, GE 2016, 793 = BauR 2016, 1013).BGH30.06.2016
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VII ZR 145/12 - Klageerweiterung durch Umstellung auf höhere Schlusszahlungsklage in zweiter Instanz; AusschlussberufungsfristLeitsatz: Stellt der in erster Instanz erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz seine Abschlagszahlungsklage aufgrund bereits erstinstanzlich eingetretener Schlussrechnungsreife gemäß § 264 Nr. 3 ZPO auf eine höhere Schlusszahlungsklage um, liegt hinsichtlich der Erhöhung eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO vor, die mit der Anschlussberufung innerhalb der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO geltend gemacht werden muss.BGH07.05.2015
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V ZB 11/10 - Insolvenzverfahren; Kündigungssperre; Mietvertrag; Nutzungsrecht; Erlöschen der Dienstbarkeit; Fortbestehen des MietgebrauchsrechtsLeitsatz: Die Kündigungssperre des § 112 InsO hindert nicht das Erlöschen einer Dienstbarkeit, welche das aus einem Mietvertrag folgende Nutzungsrecht an dem belasteten Grundstück sichert und unter der auflösenden Bedingung steht, dass über das Vermögen des Berechtigten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, wenn diese Bedingung vor dem Sicherungsfall eintritt.BGH07.04.2011