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  1. VIII ZR 66/08 - Infektion wirksamer Vorauszahlungs- durch unwirksame Aufrechnungsklausel; fristlose Kündigung bei fortdauernder unpünktlicher Mietzahlung
    Leitsatz: 1. An die Stelle der formularmäßig vereinbarten Mietvorauszahlungsklausel eines am 1. September 2001 bereits bestehenden Mietvertrages, die wegen einer unzulässigen Beschränkung des Mietminderungsrechts unwirksam ist, ist - auch für die Zeit nach dem 1. Januar 2003 - die Fälligkeitsbestimmung des § 551 BGB a. F. getreten. 2. Auch fortdauernde unpünktliche Mietzahlungen können einen Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung im Sinne von § 543 Abs. 1 BGB bilden. Selbst ein (erneuter) Zahlungsverzug mit nur einer Monatsmiete kann dabei den Ausspruch einer Kündigung rechtfertigen, wenn das Vertrauen des Vermieters in die Wiederherstellung einer pünktlichen Zahlungsweise des Mieters angesichts des vorausgegangenen Geschehens sofort wieder enttäuscht worden ist und deshalb nachhaltig erschüttert war. (Leitsatz zu 2 durch die Redaktion)
    BGH
    04.02.2009
  2. III ZR 352/04 - Wirksamkeit einer Veränderungssperre, Nichtigkeit wegen Formfehler, Amtshaftungsanspruch
    Leitsatz: a) Zur Frage der Wirksamkeit einer Veränderungssperre, die der beabsichtigten Änderung eines Bebauungsplans dienen soll, wenn dieser wegen eines Formfehlers nichtig ist. b) Wird ein Amtshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Verzögerung einer Baugenehmigung darauf gestützt, dass eine Veränderungssperre, auf der diese Verzögerung beruht, unwirksam sei, so hat das Amtshaftungsgericht, das die Sperre für wirksam hält, zu prüfen, ob der Anspruch sich (teilweise) daraus herleiten lässt, dass die zeitliche Geltungsdauer der Sperre nicht beachtet worden ist.
    BGH
    30.11.2006
  3. VIII ZR 251/05 - Darlegungs- und Beweislast des Mieters für gebotenen Vorwegabzug von Betriebskosten bei sowohl zu Wohn- als auch Gewerbezwecken genutzten Abrechnungseinheiten
    Leitsatz: Rechnet der Vermieter preisfreien Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten nach dem Flächenmaßstab ab, ohne einen Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen entfallenden Kosten vorzunehmen, so trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß diese Kosten zu einer erheblichen Mehrbelastung der Wohnraummieter führen und deshalb ein Vorwegabzug der auf die Gewerbeflächen entfallenden Kosten geboten ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, NJW 2006, 1419).
    BGH
    25.10.2006
  4. III ZR 43/05 - Fehlerhafte Angabe der (Prozess-) Vertretungsbehörde; Anfechtung eines Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses; Entschädigungsfestsetzungsverfahren; Zustellung der Klage „demnächst“
    Leitsatz: Die Zustellung einer Klage nach § 52 HEG, in der die (Prozess-) Vertretungs­behörde falsch angegeben war, kann als noch „demnächst erfolgt" zu bewerten sein, wenn der Fehler nicht nur auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers beruhte, sondern auch darauf, dass die benannte Behörde im Rubrum des angefochtenen Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses als Vertretungsbehörde im Entschädigungsfestsetzungsverfahren aufgeführt war (im Anschluss an Senatsurteil vom 17. März 1983 ‑ III ZR 154/81 - LM StrEG § 13 Nr. 11).
    BGH
    01.12.2005
  5. XII ZR 224/03 - Verwirkung des Mietnachzahlungsanspruches bei widerspruchslos hingenommenen Mietkürzungen; Nachforderung
    Leitsatz: § 539 BGB a. F. kann nicht analog auf einen Mietzinsrückstand angewandt werden, der aus einer vom Vermieter über längere Zeit widerspruchslos hingenommenen Mietminderung herrührt. Ob der Vermieter mit solchen Nachforderungen ausgeschlossen ist, beurteilt sich nach den allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung.
    BGH
    19.10.2005
  6. VIII ZR 192/03 - Mietrückforderung bei Wohnflächendifferenz von mehr als 10 %
    Leitsatz: Übersteigt die in einem Mieterhöhungsverlangen angegebene und der Berechnung zugrunde gelegte Wohnfläche die tatsächliche Wohnfläche, so kann der Mieter unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung die Rückzahlung der in der Folgezeit aufgrund der fehlerhaften Berechnung überzahlten Miete verlangen, wenn die Abweichung der tatsächlichen von der angegebenen Wohnfläche mehr als 10 % beträgt (im Anschluß an Senatsurteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. GE 2004, 682).
    BGH
    07.07.2004
  7. VI ZR 361/02 - Bindung des Berufungsgerichts an Sachverständigengutachten
    Leitsatz: a) Zu den Voraussetzungen einer Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich aufgrund eines Sachverständigengutachtens getroffenen Feststellungen. b) Verlangt der Geschädigte den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (fiktiv) auf Basis eines Sachverständigengutachtens, das eine bestimmte Art einer ordnungsgemäßen Reparatur vorsieht, so kann er grundsätzlich nur für die erforderliche Dauer dieser Reparatur Ersatz der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges beanspruchen.
    BGH
    15.07.2003
  8. XII ZR 51/00 - Nichtigkeitsklage, erschlichene öffentliche Zustellung und -
    Leitsatz: Allein deshalb, weil einer Partei die Klageschrift, die Ladung zum Termin und das Urteil öffentlich zugestellt worden sind und sie deshalb unverschuldet keine Kenntnis von dem Verfahren hatte, kommt eine analoge Anwendung des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nicht in Betracht. Das gilt auch dann, wenn der Gegner die öffentliche Zustellung durch falsche Angaben arglistig erschlichen hat. Eine Nichtigkeitsklage ist in solchen Fällen unzulässig.
    BGH
    11.12.2002
  9. V ZR 172/99 - Bauerwartungsland, Kaufvertrag über - und Rücktritt vom Kaufvertrag
    Leitsatz: Der Rücktritt des Käufers von einem Kaufvertrag über ein als Bauerwartungsland verkauftes Grund stück wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Käufer zur Verwirklichung des mit dem Verkäufer ver abredeten Bauvorhabens auf die Planungsentscheidung Einfluß nimmt und das Grundstück hierdurch nicht in derselben Weise erschlossen wird wie die anderen Grundstücke des Planungsgebiets.
    BGH
    27.10.2000
  10. XI ZR 174/99 - Aufklärungspflicht, - der finanzierenden Bank bei Immobilienfondsanteilen; Immobilienfondsanteile, Aufklä- rungspflicht für Kauf von -n
    Leitsatz: a) Zur Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Immobilienfondsanteilen. b) Solange ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß mangels Kündigung des Beitritts zu einer Immobilienfonds GbR gegenüber der Fondsgesellschaft nicht durchgesetzt werden kann, kann er nach den Regeln über verbundene Geschäfte (§ 9 Abs. 3, 4 VerbrKrG) auch für den Darlehensvertrag, der zur Finanzierung der Fond santeile geschlossen wurde, keine Wirkungen entfalten.
    BGH
    27.06.2000