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Suchergebnis Urteilssuche (2271 - 2280 von 8028)
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64 S 247/90 - Dübellöcher; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Regelfristen; FristenklauselLeitsatz: 1. Zum Umfang der Pflicht des Mieters, Dübellöcher zu beseitigen. 2. Zur Wirksamkeit von Formularklauseln, durch die die Regelfristen für Schönheitsreparaturen verkürzt werden.LG Berlin01.03.1991
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8a C 286/07 - Nachgeholtes Mieterhöhungsverlangen setzt neue Wartefrist in Gang; Betriebskostenaufstellung bei Umrechnung von Brutto- in NettomieteUrteil: ...Gericht habe von einer Vertagung wegen...AG Wedding16.01.2008
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207 C 103/06 - Kein Zugang der Kündigung bei dem Vermieter bekannter, anderweitiger Anschrift; Räumungsvollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Titel keine Erfüllung; Angabe der neuen Wohnanschrift als Nebenpflicht; Fristlose Kündigung bei Wohnungswechslern an bisherige Wohnungsanschrift; ZustellungLeitsatz: 1. Ist dem Vermieter die neue Anschrift des ausgezogenen Mieters bekannt, ist die Kündigung des noch laufenden Mietverhältnisses dem Mieter an der neuen Anschrift zuzustellen; die Zustellung in der Mietwohnung ist unwirksam. 2. Die Zwangsräumung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil führt nicht zur Erfüllung des Räumungsanspruchs. 3. Verletzt der Mieter seine Nebenpflicht zur Angabe seiner neuen Wohnanschrift, kann er sich nicht darauf berufen, dass die Kündigung des Vermieters wegen nicht gezahlter Miete nicht in angemessener Frist erfolgte. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg12.01.2007
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S 95 AY 91/18 ER - Sozialhilfeleistungen für Auszubildende nur in Härtefällen, Zumutbarkeit der Untervermietung eines Schlafplatzes in einer EinzimmerwohnungLeitsatz: 1. Ein besonderer Härtefall, wonach ausnahmsweise neben der Ausbildungsförderung noch Sozialhilfe gewährt werden kann, liegt nicht schon dann vor, wenn der Antragsteller ohne ergänzende Leistung seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten könnte. 2. Zudem ist auch bei einer Einzimmerwohnung eine Untervermietung zumindest eines Schlafplatzes zur Erzielung zusätzlicher Einkünfte möglich; in Berlin werden sogar Schlafplätze in einem Zelt auf einem Küchenbalkon oder ein Schlafplatz auf der Couch tageweise angeboten. (Leitsätze der Redaktion)SozG Berlin26.06.2018
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VerfGH 153/13 - Eigentumsrechtsverletzung bei einer Eigenbedarfskündigung; verfassungsrechtliche Beschwerdebefugnis eines Kleinkindes; rüstige holzhackende Rentnerin; Miete; Kündigung; Eigenbedarf; Interessenabwägung; Erlangungsinteresse des Vermieters; Bestandsinteresse des Mieters; BeweiserhebungDer Fall: ...noch der Gerichte, die vernünftigen...VerfGH Berlin18.06.2014
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VIII ZR 44/16 - Ordentliche Kündigung wegen Betriebsbedarfs, Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs, sekundäre Darlegungslast des VermietersDer Fall: ...Entscheidung zurückgewiesen. Das Gericht sei...BGH29.03.2017
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65 S 80/07 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe: abschließbare Müllstandsfläche; aufwendige Deckenverkleidung (Stuck), hochwertiger Bodenbelag (Parkett); bevorzugte CitylageDer Fall: ...wohnwerterhöhenden Merkmalen entschied das Gericht...LG Berlin14.12.2007
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218 C 228/06 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe: abschließbare Müllstandsfläche; aufwendige Deckenverkleidung (Stuck), hochwertiger Bodenbelag (Parkett); bevorzugte CitylageDer Fall: ...wohnwerterhöhenden Merkmalen entschied das Gericht...AG Charlottenburg16.01.2007
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2-13 S 603/23 - Anwendung von objektiv-normativen Kriterien bei der Unterscheidung zwischen Erhaltungsmaßnahmen und BaumaßnahmenDer Fall: ...Bauprozess das Gericht zu der Auffassung...LG Frankfurt/Main06.06.2024
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46720/99; 72203/01; 72552/01 - Enteignung; Neubauernerben; Rückauflassungsverpflichtung; EntschädigungsbewertungLeitsatz: 1. Die entschädigungslose Rückauflassungsverpflichtung der Neubauernerben nach Art. 233 § 11 Abs. 3 EGBGB stellt eine unverhältnismäßige und übermäßige Enteignung dar. 2. Obwohl Umstände, die sich aus der deutschen Wiedervereinigung ergeben, als Ausnahmefälle betrachtet werden müssen, stellt die nicht vorhandene Entschädigung durch den Staat einen Verstoß gegen ein ausgeglichenes Gleichgewicht dar. 3. Bei der Bewertung der zahlbaren Entschädigung kann zu berücksichtigen sein, daß es sich um nach 1945 entschädigungslos enteignetes Vermögen gehandelt hat.Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Dritte Sektion22.01.2004
