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Suchergebnis Urteilssuche (2301 - 2310 von 8113)

  1. 8a C 286/07 - Nachgeholtes Mieterhöhungsverlangen setzt neue Wartefrist in Gang; Betriebskostenaufstellung bei Umrechnung von Brutto- in Nettomiete
    Urteil: ...Gericht habe von einer Vertagung wegen...
    AG Wedding
    16.01.2008
  2. 207 C 103/06 - Kein Zugang der Kündigung bei dem Vermieter bekannter, anderweitiger Anschrift; Räumungsvollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Titel keine Erfüllung; Angabe der neuen Wohnanschrift als Nebenpflicht; Fristlose Kündigung bei Wohnungswechslern an bisherige Wohnungsanschrift; Zustellung
    Leitsatz: 1. Ist dem Vermieter die neue Anschrift des ausgezogenen Mieters bekannt, ist die Kündigung des noch laufenden Mietverhältnisses dem Mieter an der neuen Anschrift zuzustellen; die Zustellung in der Mietwohnung ist unwirksam. 2. Die Zwangsräumung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil führt nicht zur Erfüllung des Räumungsanspruchs. 3. Verletzt der Mieter seine Nebenpflicht zur Angabe seiner neuen Wohnanschrift, kann er sich nicht darauf berufen, dass die Kündigung des Vermieters wegen nicht gezahlter Miete nicht in angemessener Frist erfolgte. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    12.01.2007
  3. S 95 AY 91/18 ER - Sozialhilfeleistungen für Auszubildende nur in Härtefällen, Zumutbarkeit der Untervermietung eines Schlafplatzes in einer Einzimmerwohnung
    Leitsatz: 1. Ein besonderer Härtefall, wonach ausnahmsweise neben der Ausbildungsförderung noch Sozialhilfe gewährt werden kann, liegt nicht schon dann vor, wenn der Antragsteller ohne ergänzende Leistung seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten könnte. 2. Zudem ist auch bei einer Einzimmerwohnung eine Untervermietung zumindest eines Schlafplatzes zur Erzielung zusätzlicher Einkünfte möglich; in Berlin werden sogar Schlafplätze in einem Zelt auf einem Küchenbalkon oder ein Schlafplatz auf der Couch tageweise angeboten. (Leitsätze der Redaktion)
    SozG Berlin
    26.06.2018
  4. 46720/99; 72203/01; 72552/01 - Enteignung; Neubauernerben; Rückauflassungsverpflichtung; Entschädigungsbewertung
    Leitsatz: 1. Die entschädigungslose Rückauflassungsverpflichtung der Neubauernerben nach Art. 233 § 11 Abs. 3 EGBGB stellt eine unverhältnismäßige und übermäßige Enteignung dar. 2. Obwohl Umstände, die sich aus der deutschen Wiedervereinigung ergeben, als Ausnahmefälle betrachtet werden müssen, stellt die nicht vorhandene Entschädigung durch den Staat einen Verstoß gegen ein ausgeglichenes Gleichgewicht dar. 3. Bei der Bewertung der zahlbaren Entschädigung kann zu berücksichtigen sein, daß es sich um nach 1945 entschädigungslos enteignetes Vermögen gehandelt hat.
    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Dritte Sektion
    22.01.2004
  5. 1 BvR 1428/24 - Anspruch auf Wohnnutzung nicht nur im üblichen Rahmen
    Urteil: .... Gerichte dürften Wohnungsmietern nicht die...
    BVerfG
    21.07.2025
  6. 2 BvR 693/09 - Hausverbot für Besucher eines Wohnungseigentümers
    Urteil: ...mit Dritten erfolge. Die Gerichte...
    BVerfG
    06.10.2009
  7. 1 BvR 2388/02 - Klageabweisendes Räumungsurteil schließt neue Räumungsklage nach erneuter Kündigung nicht aus; Rechtskraftwirkung
    Urteil: ...das Gericht erkennen lassen, daß - wie...
    BVerfG
    30.09.2003
  8. 1 BvR 1544/96 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Mieterhöhungsverlangen; Sachverständigengutachten; Offenlegung von Vergleichswohnungen
    Urteil: ..., ob ein Gericht vom Sachverständigen...
    BVerfG
    16.10.1996
  9. 1 BvR 605/92 - Verfassungsbeschwerde; Ermächtigungsgrundlage; Eigentumsgarantie; Inhaltsbeschränkung; Miethöhebegrenzung
    Urteil: ...Gerichts: Die Bindung gelte ohnehin nicht...
    BVerfG
    10.08.1992
  10. VerfGH 41/09 - Tilgungsbestimmung bei Ratenzahlung auf Hausgeldschulden
    Urteil: ...nicht gehalten. Zudem hätte das Gericht...
    VerfGH Berlin
    29.11.2011