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Suchergebnis Urteilssuche (2261 - 2270 von 8136)

  1. 24 W 155/02 - Umdeutung der unzulässigen Nichtigkeitsklage in zulässige sofortige Beschwerde
    Leitsatz: 1. Eine Nichtigkeitsklage gegen den scheinbar rechtskräftigen Beschluß des Amtsgerichts in WEG-Sachen ist in eine sofortige Erstbeschwerde umzudeuten, wenn der Beschluß des Amtsgerichts zwar durch Hinausgabe existent, aber mangels wirksamer öffentlicher Zustellung an den Antragsgegner noch nicht rechtskräftig ist. 2. Es kann offenbleiben, ob die auf Grund des scheinbar rechtskräftigen Zahlungsbeschlusses eingetragene Sicherungshypothek eine Beschwer begründet, wenn der Antragsgegner das ursprüngliche Bestehen der Wohngeldverbindlichkeiten nicht bestreitet. Die Beschwer liegt zumindest darin, daß er Erfüllung der Wohngeldschuld behauptet. 3. Bei erheblichen Verfahrensfehlern bereits in erster Instanz kann das Rechtsbeschwerdegericht die Sache an das Amtsgericht zurückverweisen.
    KG
    02.12.2002
  2. 12 C 89/10 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmal des Mietspiegels 2009; eingeschränkt nutzbarer Abstellraum
    Leitsatz: Ein Kellerraum, zu dem neben dem Mieter der Hauswart einen Schlüssel für den zugänglich zu haltenden Gashauptanschluss hat, bleibt ein nur dem Mieter allein zugänglicher Abstellraum. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    27.08.2010
  3. 36 M 8063/05 - Räumungsvollstreckung ohne Transportunternehmen bei ausgeübtem Vermieterpfandrecht
    Urteil: ...sich das Gericht auch auf eine...
    AG Wedding
    08.06.2005
  4. 2 a C 391/00 - Zustimmung der Bewilligungsstelle vor Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen; Modernisierungsduldung
    Leitsatz: Der Mieter einer preisgebundenen Neubauwohnung ist zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen nicht verpflichtet, wenn bei der Ankündigung des Vermieters eine Zustimmung der Bewilligungsstelle nicht vorliegt.
    AG Spandau
    25.07.2000
  5. 67 S 149/19 - Unterlassener Versuch einer alternativen Begründung eines Wohnsitzes indiziert Vermutung fehlenden Eigenbedarfs
    Urteil: ...nicht beweisen können. Das Gericht müsse...
    LG Berlin
    10.09.2019
  6. V ZR 202/10 - Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtungsklage
    Leitsatz: a) Auch nach Vollzug eines Beschlusses der Wohnungseigentümer besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschlussanfechtungsklage, solange Auswirkungen der Beschlussanfechtung auf Folgeprozesse nicht sicher auszuschließen sind. b) Ein Wohnungseigentümer, der einem Beschluss über eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung nicht zugestimmt hat, wird nach erfolgreicher Beschlussanfechtung auch dann nicht in analoger Anwendung von § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den Kosten befreit, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt ist und nicht rückgängig gemacht werden kann.
    BGH
    13.05.2011
  7. 12 W 7/12 - Ausschluss der Aufhebung einer GbR nicht eintragungsfähig; Grundbuch; Zwangsversteigerung
    Leitsatz: Die Vereinbarung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Gesellschaftsvertrag, dass die Aufhebung der Gesellschaft auf Dauer ausgeschlossen ist und die Aufhebung in der Zwangsversteigerung nicht verlangt werden kann, ist nicht eintragungsfähig. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Oldenburg
    23.01.2012
  8. 2 U 55/10 - Haftung der Gemeinde für Schäden bei Abschlagen von Schneebrettern, Verkehrssicherungspflicht auf Bürgersteigen, Dachlawinen, Schneefanggitter, Schadensersatz nach Feuerwehreinsatz, Winterdienst
    Leitsatz: Wird durch das Abschlagen eines Schneebrettes ein Schaden verursacht, kommt ein Amtshaftungsanspruch gegen die Gemeinde in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    23.08.2011
  9. 65 S 64/14 - Kündigung „i. A.“ wahrt nicht Schriftform; i. V.; Stellvertreter; Bote
    Leitsatz: Ein Schreiben mit dem Briefkopf einer Aktiengesellschaft als Hausverwalterin, mit dem die Kündigung eines Mietverhältnisses „namens und in Vollmacht des Vermieters" erklärt wird, und das danach mit dem Zusatz „i. A." vom Sachbearbeiter unterzeichnet wurde, ist formunwirksam, weil damit der Unterzeichner lediglich als Übermittler (Bote) einer fremden Erklärung aufgetreten ist. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    24.09.2014
  10. 67 S 522/11 - Klageänderung in der Berufungsinstanz; „ohnehin“ zugrunde zu legende Tatsachen nach § 529 ZPO
    Leitsatz: Eine in der ersten Instanz nicht mehr zu berücksichtigende Kündigung (wegen Zahlungsverzugs) kann auch im zweiten Rechtszug keine Berücksichtigung finden und ist als Klageänderung unzulässig. Die dieser Kündigung zugrunde liegenden Tatsachen sind vom Berufungsgericht nicht „ohnehin" der Entscheidung zugrunde zu legen, wenn es in erster Instanz auf die Mietrückstände für die verspätete Kündigung nicht ankam. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.08.2012