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Suchergebnis Urteilssuche (2261 - 2270 von 8054)
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VIII ZR 360/03 - Unwirksame Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen durch starren Fristenplan; einheitliche Regelung trotz räumlich getrennter Klauseln; demnächstige Zustellung; Schadensersatz wg. Verschlechterung der Mietsache und NichterfüllungLeitsatz: Eine mietvertragliche Regelung, durch die die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt wird, ist auch dann wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die Verpflichtung als solche und die für ihre Erfüllung maßgebenden starren Fristen zwar in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind, zwischen diesen Klauseln aus der Sicht eines verständigen Mieters jedoch ein innerer Zusammenhang besteht, so daß sie als einheitliche Regelung erscheinen (im Anschluß an Senatsurteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03 = GE 2004, 1023).BGH22.09.2004
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IX ZR 106/02 - Kein Vorrang für Verwaltungskosten nach Zwangsversteigerung; Wohngeldzahlungen des Zwangsverwalters; GrundsteuerLeitsatz: a) Ausgaben der Zwangsverwaltung genießen nur dann den Vorrang vor Grundpfandrechten, wenn von ihnen im Einzelfall eine objekterhaltende oder -verbessernde Wirkung ausgeht; hierfür reicht es weder aus, daß die Zwangsverwaltung mit Recht angeordnet ist, noch, daß die Ausgaben bei vorhandenen Nutzungen aus diesen zu bestreiten gewesen wären. b) Die Vergütung des Zwangsverwalters kann nur berücksichtigt werden, wenn die Zwangsverwaltung notwendig war, um das Grundstück für die Zwangsversteigerung zu erhalten oder wiederherzustellen. Im Falle der Versteigerung eines Wohnungseigentums muß regelmäßig hinzukommen, daß sich die Tätigkeit des Zwangsverwalters gerade auf das Sondereigentum und nicht auf das Gemeinschaftseigentum bezog. c) Wird ein Wohnungs- oder Teileigentum versteigert, sind erbrachte Wohngeldzahlungen des Zwangsverwalters nur insoweit zu berücksichtigen, als sie objekterhaltend oder -verbessernd verwandt worden sind; dies muß der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger darlegen und beweisen.BGH10.04.2003
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VI ZR 199/93 - Besatzungsschaden; Stationierungsabkommen; Rechtshilfeabkommen; Truppenschäden; VerjährungLeitsatz: Dem Bürger der früheren DDR, der im Zuge einer dienstlichen Maßnahme der sowjetischen Streitkräfte einen Schaden erlitten hatte, stand gegen die DDR ein Anspruch auf Entschädigung zu, den die Staatliche Versicherung der DDR regulierte. Eine etwaige Einstandspflicht der Bundesrepublik Deutschland erfaßt solche Ansprüche nur in ihrem jeweiligen Bestand. Es bestehen keine rechtsstaatlichen Bedenken dagegen, daß die Staatliche Versicherung der DDR über solche Ansprüche abschließend befinden konnte.BGH24.01.1995
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XII ZR 150/93 - Mietausfallschaden; Verjährung; selbständiges BeweisverfahrenLeitsatz: a) Kommt der Mieter mit der vertraglichen Verpflichtung in Verzug, die Mietsache zum Ende des Mietverhältnisses instand zu setzen, so ist der Anspruch des Vermieters auf Ersatz eines Mietausfallschadens nach § 286 Abs. 1 BGB auf eine abhängige Nebenleistung i. S. d. § 224 BGB gerichtet. Soweit der Anspruch auf die abhängige Nebenleistung vor der Verjährung des Hauptanspruchs eingeklagt worden ist, findet § 224 BGB keine Anwendung. b) Die §§ 477 Abs. 2, 639 Abs. 1 BGB, nach denen das selbständige Beweisverfahren die Verjährung unterbricht, sind auf mietrechtliche Ansprüche nicht anzuwenden.BGH23.11.1994
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2 Ws 86/10 REHA - Entstehung des Anspruchs auf Opferrente erst mit Rechtskraft der RehabilitierungsentscheidungLeitsatz: Hat der Betroffene den Antrag auf Gewährung der besonderen Zuwendung bereits vor dem Vorliegen einer Rehabilitierungsentscheidung gestellt, so entsteht der Anspruch - die Erfüllung der übrigen Kriterien vorausgesetzt - mit der Rechtskraft der Rehabilitierung. Er entsteht in diesem Fall nicht rückwirkend ab Antragstellung, aber auch nicht erst mit der Einreichung der Rehabilitierungsentscheidung an die den Antrag bearbeitende Behörde.KG22.02.2010
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63 S 26/13 - Mieterhöhungsverlangen; Rückwirkung der Zustellung der Zustimmungsklage; Heilung des Mangels des Erhöhungsverlangens durch Nachholung der Offenlegung der Ermächtigung in der Zustimmungsklage; Orientierungsmerkmale; AbstellraumLeitsatz: 1. Die rechtzeitig eingereichte Zustimmungsklage wahrt auch dann noch die Klagefrist, wenn der erforderliche Gerichtskostenvorschuss 16 Tage nach seiner Anforderung eingezahlt wird. 2. Die Offenlegung der Ermächtigung zum Mieterhöhungsverlangen in der Klageschrift führt zur Behebung des entsprechenden Mangels des Erhöhungsverlangens. 3. Auch ein nur 0,66 m2 großer „Abstellraum" ist wohnwerterhöhend; ein Energiebedarfswert von mehr als 216 kWh ist wohnwertmindernd. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin29.10.2013
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65 S 358/04 - Maßgeblichkeit der tatsächlichen Wohnfläche für ortsübliche MieteLeitsatz: Für die Bestimmung des ortsüblichen Mietzinses kommt es nicht auf die Wohnfläche an, die im Mietvertrag angegeben ist, sondern auf die tatsächliche Wohnfläche. Das gilt auch dann, wenn die tatsächliche Wohnfläche größer als die im Mietvertrag angegebene ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin29.03.2005
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17 C 125/21 - Unterlassungsanspruch gegen Vermieter wegen verbotener EigenmachtLeitsatz: Wenn bei einem Dachausbau Regenwasser in die darunter liegende Wohnung des Mieters dringt, ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Vermieter der Wohnung und Eigentümer des Hauses gerechtfertigt.(Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg08.12.2021
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72 C 77/18.WEG - Störungsbeseitigungsanspruch gegen den ZustandsstörerLeitsatz: Auch nach Eintritt der Verjährung des Rückbauanspruchs gegen den ursprünglichen Wohnungseigentümer als Handlungsstörer haftet auch ein Rechtsnachfolger des Wohnungseigentümers nunmehr als bloßer Zustandsstörer auf Duldung des Rückbaus einer unzulässigen baulichen Veränderung durch seinen Vorgänger. (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg20.12.2018
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139 II 46/98 WEG - Wohnungseigentumsgericht; Zuständigkeit; Eigentümer-Besitzer-VerhältnisLeitsatz: Das Wohnungseigentumsgericht ist unzuständig, soweit es sich um eine Streitigkeit über Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nach den Grundsätzen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses zwischen einzelnen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.AG Dortmund18.08.1998
