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Suchergebnis Urteilssuche (2251 - 2260 von 7938)
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2-13 S 603/23 - Anwendung von objektiv-normativen Kriterien bei der Unterscheidung zwischen Erhaltungsmaßnahmen und BaumaßnahmenDer Fall: ...Bauprozess das Gericht zu der Auffassung...LG Frankfurt/Main06.06.2024
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V ZB 188/08 - Vollstreckungsabwehrklage als eigenständiger neuer RechtsstreitLeitsatz: a) Mit der Vollstreckungsabwehrklage wird nicht das Verfahren fortgesetzt, das zu dem Erlass des Vollstreckungstitels geführt hat, sondern ein eigenständiger neuer Rechtsstreit eingeleitet. b) Die Zuständigkeitsregelung in § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG gilt auch für die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil, mit dem über die gegen die Vollstreckung aus einem in einer Wohnungseigentumssache erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss gerichtete Vollstreckungsabwehrklage entschieden wurde.BGH19.02.2009
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67 S 230/19 - Mietminderung bei Baulärm vom NachbargrundstückLeitsatz: 1. Der Mieter befindet sich auch dann nicht gemäß § 536b Satz 2 BGB in grob fahrlässiger Unkenntnis eines (zukünftigen) Mangels, wenn ein zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses unbebautes Nachbargrundstück in zentraler Lage der Stadt später bebaut wird und von den Baumaßnahmen nicht unerhebliche Immissionen auf die Mietsache einwirken. 2. Eine auf Feststellung einer Minderungsquote wegen eines dynamischen Mangels gerichtete Klage des Mieters ist für die Zeit nach Schluss der mündlichen Verhandlung unbegründet, wenn die weitere Dauer und Intensität der mangelbedingten Beeinträchtigungen bis zum vollständigen Wegfall des Mangels ungewiss sind (hier: Feststellung einer Minderungsquote wegen Baumaßnahmen bis zu deren vollständiger Beendigung).LG Berlin09.01.2020
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67 S 12/18 - Kündigung bei wechselseitigen ZahlungspflichtverletzungenLeitsatz: Einer Zahlungspflichtverletzung des Mieters kann die für den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung gemäß § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB erforderliche Erheblichkeit fehlen, wenn sich der Vermieter in engem zeitlichen Zusammenhang mit der dem Mieter zur Last gelegten Pflichtverletzung diesem gegenüber selbst in Zahlungsverzug befunden hat.LG Berlin20.03.2018
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84 S 54/15 - Höhe der Minderung bei mangelhafter WinterdienstleistungLeitsatz: Bei Schlechterfüllung oder Nichtleistung des Winterdienstvertrages bemisst sich das Minderungsrecht des Bestellers nach dem kalkulatorischen Tagesentgelt für die betroffenen Tage. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin15.02.2016
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64 S 247/90 - Dübellöcher; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Regelfristen; FristenklauselLeitsatz: 1. Zum Umfang der Pflicht des Mieters, Dübellöcher zu beseitigen. 2. Zur Wirksamkeit von Formularklauseln, durch die die Regelfristen für Schönheitsreparaturen verkürzt werden.LG Berlin01.03.1991
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8a C 286/07 - Nachgeholtes Mieterhöhungsverlangen setzt neue Wartefrist in Gang; Betriebskostenaufstellung bei Umrechnung von Brutto- in NettomieteUrteil: ...Gericht habe von einer Vertagung wegen...AG Wedding16.01.2008
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207 C 103/06 - Kein Zugang der Kündigung bei dem Vermieter bekannter, anderweitiger Anschrift; Räumungsvollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Titel keine Erfüllung; Angabe der neuen Wohnanschrift als Nebenpflicht; Fristlose Kündigung bei Wohnungswechslern an bisherige Wohnungsanschrift; ZustellungLeitsatz: 1. Ist dem Vermieter die neue Anschrift des ausgezogenen Mieters bekannt, ist die Kündigung des noch laufenden Mietverhältnisses dem Mieter an der neuen Anschrift zuzustellen; die Zustellung in der Mietwohnung ist unwirksam. 2. Die Zwangsräumung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil führt nicht zur Erfüllung des Räumungsanspruchs. 3. Verletzt der Mieter seine Nebenpflicht zur Angabe seiner neuen Wohnanschrift, kann er sich nicht darauf berufen, dass die Kündigung des Vermieters wegen nicht gezahlter Miete nicht in angemessener Frist erfolgte. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg12.01.2007
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S 95 AY 91/18 ER - Sozialhilfeleistungen für Auszubildende nur in Härtefällen, Zumutbarkeit der Untervermietung eines Schlafplatzes in einer EinzimmerwohnungLeitsatz: 1. Ein besonderer Härtefall, wonach ausnahmsweise neben der Ausbildungsförderung noch Sozialhilfe gewährt werden kann, liegt nicht schon dann vor, wenn der Antragsteller ohne ergänzende Leistung seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten könnte. 2. Zudem ist auch bei einer Einzimmerwohnung eine Untervermietung zumindest eines Schlafplatzes zur Erzielung zusätzlicher Einkünfte möglich; in Berlin werden sogar Schlafplätze in einem Zelt auf einem Küchenbalkon oder ein Schlafplatz auf der Couch tageweise angeboten. (Leitsätze der Redaktion)SozG Berlin26.06.2018
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46720/99; 72203/01; 72552/01 - Enteignung; Neubauernerben; Rückauflassungsverpflichtung; EntschädigungsbewertungLeitsatz: 1. Die entschädigungslose Rückauflassungsverpflichtung der Neubauernerben nach Art. 233 § 11 Abs. 3 EGBGB stellt eine unverhältnismäßige und übermäßige Enteignung dar. 2. Obwohl Umstände, die sich aus der deutschen Wiedervereinigung ergeben, als Ausnahmefälle betrachtet werden müssen, stellt die nicht vorhandene Entschädigung durch den Staat einen Verstoß gegen ein ausgeglichenes Gleichgewicht dar. 3. Bei der Bewertung der zahlbaren Entschädigung kann zu berücksichtigen sein, daß es sich um nach 1945 entschädigungslos enteignetes Vermögen gehandelt hat.Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Dritte Sektion22.01.2004