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Urteil Maßgeblichkeit der tatsächlichen Wohnfläche für ortsübliche Miete
Schlagworte
Maßgeblichkeit der tatsächlichen Wohnfläche für ortsübliche Miete
Leitsatz
Für die Bestimmung des ortsüblichen Mietzinses kommt es nicht auf die Wohnfläche an, die im Mietvertrag angegeben ist, sondern auf die tatsächliche Wohnfläche. Das gilt auch dann, wenn die tatsächliche Wohnfläche größer als die im Mietvertrag angegebene ist. (Leitsatz der Redaktion)
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