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Urteil Störungsbeseitigungsanspruch gegen den Zustandsstörer
Schlagworte
Störungsbeseitigungsanspruch gegen den Zustandsstörer
Leitsatz
Auch nach Eintritt der Verjährung des Rückbauanspruchs gegen den ursprünglichen Wohnungseigentümer als Handlungsstörer haftet auch ein Rechtsnachfolger des Wohnungseigentümers nunmehr als bloßer Zustandsstörer auf Duldung des Rückbaus einer unzulässigen baulichen Veränderung durch seinen Vorgänger.
(Leitsatz der Redaktion)
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