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Suchergebnis Urteilssuche (2081 - 2090 von 8082)

  1. 8 W 64/13 - Räumungsverfügung im Geschäftsraummietverhältnis
    Leitsatz: § 940 a Abs. 2 ZPO findet auf Gewerberaummietverhältnisse keine Anwendung.
    KG
    05.09.2013
  2. SchH 5/12 EntV - Überlange Gerichtsverfahren; zeitnahe Entscheidung über Versorgungsausgleich mit Auslandsbezug; Feststellungsklage; Geldentschädigung
    Leitsatz: Zur Zulässigkeit bei Altverfahren, zur unangemessenen Verfahrensdauer, Feststellung der überlangen Verfahrensdauer statt der begehrten Entschädigung in Geld.
    KG
    11.12.2012
  3. 14 U 74/08 - Ermächtigung für Zahlungsanspruch umfasst keine Anfechtungsklage
    Leitsatz: 1. Nach Aufnahme des Rechtsstreits wegen der Kosten gem. § 17 Abs. 3 Satz 1 AnfG ist wegen der Kosten § 91 a Abs. 1 ZPO entsprechend anzuwenden und über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen durch Beschluss zu entscheiden. 2. Es bleibt offen, ob Wohnungseigentümer, indem sie über einen Verwaltervertrag beschließen, zugleich und inzidenter einen Beschluss nach § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG oder/und § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG treffen können.
    KG
    28.09.2009
  4. 3 W 20/07 - Vermieterpfandrecht; Einstweilige Verfügung des Vermieters auf Auskunft und Herausgabe vom Mieter weggeschaffter Sachen
    Leitsatz: 1. Kann der über Art und Umfang der eingebrachten Sachen nicht informierte Vermieter diese in seinem Antrag nicht hinreichend bezeichnen, kann er den Mieter - auch im einstweiligen Verfügungsverfahren - auf Auskunft in Anspruch nehmen. 2. Eine einstweilige Verfügung auf Zurückschaffung von dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen auf das vermietete Grundstück kommt wegen unzulässiger Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht. 3. Nach Auszug des Mieters hat der Vermieter im Rahmen einstweiligen Rechtschutzes allenfalls Anspruch auf Überlassung der zurückzuschaffenden Sachen an einen Sequester.
    OLG Brandenburg
    18.07.2007
  5. 3 W 2/07 - Keine Verrechnungsbestimmung durch Vermieter bei Teilleistungen; Klage aus rückständigem Mietzins
    Leitsatz: 1. Ein auf Miete klagender Vermieter hat jeden Monat mit einem angeblichen Mietrückstand und den in diesem Monat nach seiner Ansicht aufgelaufenen Rückstand anzugeben. 2. Soweit ein klagender Vermieter Zahlungen des beklagten Mieters vorträgt, ist dies unerheblich, solange er diese Zahlungen nicht als gerade auf den rückstandsbetroffenen Monatszins geleistet einräumt. Ein klagender Vermieter hat nicht darzulegen, für welche Zeiträume er etwaige Zahlungen des Mieters verrechnet habe. Die Tilgungsbestimmung steht allein dem Schuldner zu, § 366 Abs. 1 BGB, und geht im übrigen, selbst wenn der Schuldner sein Leistungsbestimmungsrecht nicht ausübt, keineswegs auf den Gläubiger über; vielmehr gilt in diesem Fall § 366 Abs. 2 BGB. Die Verrechnungsbefugnis eines klagenden Vermieters ist daher rechtlich nicht zu begründen.
    OLG Brandenburg
    15.01.2007
  6. 67 S 218/17 - Verfassungswidrigkeit der Mietpreisbremse
    Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der sog. Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG.
    LG Berlin
    07.12.2017
  7. 18 T 41/13 - Kostentragungspflicht des Vermieters nach Rücknahme der rechtshängigen Mietzahlungsklage infolge Zahlung des Mieters
    Leitsatz: Nimmt der Vermieter die Mietzahlungsklage zurück, hat er prozessual auch dann die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, wenn der Mieter die Miete erst nach Rechtshängigkeit gezahlt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    19.03.2013
  8. 62 T 79/02 - Gerichtszuständigkeit im Verhältnis Mietforderung/Hauswartlohn
    Leitsatz: Das Arbeitsgericht ist zuständig, wenn der Hauswart ausstehenden Hauswartlohn geltend macht, den der Vermieter nicht gezahlt hat, weil er mit Mietforderungen aufgerechnet hat. In diesem Fall hat das Arbeitsgericht auch über die Aufrechnungsforderung (Mietforderung) zu entscheiden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    09.08.2002
  9. 63 S 234/01 - Schimmelpilzbefall; Gesundheitsbeeinträchtigung; Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung
    Leitsatz: Die zur fristlosen Mietvertragskündigung berechtigende Gesundheitsgefährdung bei Benutzung einer Wohnung muß objektiv vorliegen. Die Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs setzt (neben einer Abhilfefrist) auch voraus, daß der Mieter die Mängelbeseitigung zuläßt. Bei einer 5-Zimmer-Wohnung ist es zumutbar, jeweils ein Zimmer während der Mängelbeseitigungsarbeiten vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt zu nutzen.
    LG Berlin
    15.02.2002
  10. 62 S 407/00 - Mieterhöhungsverlangen; zugesicherte Wohnfläche; Fotokopie bei Urkundenbeweis nicht ausreichend
    Urteil: ...ausgegangen werden, wobei das Gericht die...
    LG Berlin
    07.06.2001