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Urteil Vermietung von Wohnungseigentum an Feriengäste


Schlagworte

Vermietung von Wohnungseigentum an Feriengäste

Leitsätze

a) Bei der Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage darf nicht offengelassen werden, ob der angefochtene Beschluss die Geltendmachung einer Unterlassungsklage bloß vorbereitet oder auf der Grundlage eines solchen Anspruchs eine bestimmte Nutzung des Sondereigentums untersagt.

b) Wenn die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung.

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