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Suchergebnis Urteilssuche (2111 - 2120 von 8136)
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62 S 407/00 - Mieterhöhungsverlangen; zugesicherte Wohnfläche; Fotokopie bei Urkundenbeweis nicht ausreichendUrteil: ...ausgegangen werden, wobei das Gericht die...LG Berlin07.06.2001
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6 C 350/21 - Verlegung eines Müllplatzes kein MietmangelLeitsatz: Die Verlegung eines Müllplatzes in von den Wohnungen größerer Entfernung (hier: 157 m) stellt, sofern der Mietvertrag keine konkrete Regelung über die Entfernung des Müllplatzes von der Wohnung des Mieters enthält, regelmäßig - wenn überhaupt - einen unerheblichen Mangel dar, der nicht zur Minderung berechtigt.(Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg26.04.2022
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25 C 113/13 - Voraussetzungen der SicherungsanordnungLeitsatz: Die Sicherungsanordnung darf nur für Ansprüche ergehen, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind. (Leitsatz der Redaktion)AG Langenfeld03.06.2013
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BVerwG 4 C 11.13 - Städtebauliche Sanierungsmaßnahme; Ausgleichsbetrag des Eigentümers; Sanierungsabgabe; Sanierungsausgleichsbetrag; Festsetzungsverjährung; Festsetzungsfrist; förmlicher Abschluss der Sanierung; Aufhebungssatzung; pflichtwidrig unterlassene Aufhebung der Sanierungssatzung; rechtsstaatliches Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit; Vorteilslage; Erlangung des Vorteils; grundstücksbezogene Erklärung der Abgeschlossenheit der Sanierung; vorzeitige Festsetzung des Ausgleichsbetrags; Übergangsvorschriften; verfassungskonforme Auslegung; tatsächlicher Abschluss der Sanierung; Grenzen zulässiger verfassungskonformer Auslegung; Grundsatz von Treu und Glauben; Verwirkung; unzulässige Rechtsausübung; Klageerweiterung; BerufungsbegründungLeitsatz: Der auch im öffentlichen Recht geltende Grundsatz von Treu und Glauben stellt sicher, dass sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Sanierungsvorteils festgesetzt werden dürfen. Damit wäre dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - NVwZ 2013, 1004) hinreichend Rechnung getragen.BVerwG20.03.2014
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6a T 50/09 - Ermächtigung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung; Wohnungseigentumsverfahren; pflichtwidrige Weigerung des Verwalters; Frist für Versammlung; Klage gegen Verwalter; Individualanspruch auf EinberufungLeitsatz: 1. Die Klage auf Ermächtigung zur Einberufung der Eigentümerversammlung kann in dringenden Fällen auch von einzelnen Wohnungseigentümern erhoben werden. 2. Sie richtet sich gegen den Verwalter, der sich pflichtwidrig weigert, die Versammlung einzuberufen. 3. Bei vorangegangenen erfolgreichen Beschlussanfechtungsklagen darf der Verwalter zunächst die Rechtskraft der Ungültigerklärung abwarten. Er verletzt seine Einberufungspflicht selbst dann noch nicht, wenn er danach eine Überlegungs- und Vorbereitungsfrist von etwa einem Monat vor der Einberufung verstreichen lässt. (Leitsätze der Redaktion)LG Frankfurt (Oder)01.04.2010
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I-24 U 4/07 - Schriftformerfordernis für Nachträge zum MietvertragTeaser: .... Die Gerichte sind allerdings seit...OLG Düsseldorf23.08.2007
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2 BvR 1233/23 - Räumungsvollstreckung bei latenter SuizidgefahrUrteil: ...seien die Gerichte gehalten, dies mit...BVerfG07.09.2023
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VerfGH 205/04 - Substantiierungsanforderungen und Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Tarife der Berliner WasserbetriebeUrteil: ...Subsidiaritätsgrundsatz zunächst die ordentlichen Gerichte...VerfGH Berlin06.07.2005
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V ZR 102/12 - Beschlussanfechtungsklage ohne Benennung der beklagten Partei; EigentümerlisteUrteil: ...der Empfänger (Gericht und Gegenpartei...BGH14.12.2012
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VIII ZR 250/11 - Bindung des Erwerbers einer Genossenschaftswohnung an Kündigungsausschluss auch nach Erlöschen der Mitgliedschaft des Nutzers durch Insolvenz der GenossenschaftUrteil: ...erloschen sei. Das Gericht ließ allerdings...BGH21.02.2012
