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Suchergebnis Urteilssuche (1641 - 1650 von 7930)
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63 S 340/08 - Mieterhöhung bei einer durch Wohnberechtigungsschein gekappten MieteLeitsatz: Hat der Vermieter wegen einer von der IBB bewilligten Förderung die Miete wegen eines von dem Mieter vorgelegten Wohnberechtigungsscheins herabgesetzt, darf er die Miete nur dann ohne Durchführung des Verfahrens nach §§ 558 ff. BGB erhöhen, wenn der Mieter zuvor einem Mieterhöhungsverlangen mit einer höheren Miete ohne Berücksichtigung der bewilligten Förderung zugestimmt hatte bzw. zur Zustimmung zu einer höheren Miete verurteilt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin23.06.2009
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63 S 453/07 - Intransparente AGB zur Pkw-Abstellung auf Mietgrundstück; Stellplatz auf dem Hof; Parkplatz; Gartennutzung; Kontaminierungen des Bodens; Abstellen von Fahrzeugen; Mitnutzung von Hof- und Gartenflächen; Verbot mit ErlaubnisvorbehaltLeitsatz: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach der Mieter der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, wenn er auf dem Grundstück Kraftfahrzeuge jeder Art unterstellen will, ist unwirksam und benachteiligt den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Die Vereinbarung verstößt gegen das Transparenzgebot, weil eine Differenzierung, welche Kraftfahrzeuge darunter fallen sollen, nicht getroffen ist und darunter auch motorisierte Krankenfahrstühle erfasst sein können. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.06.2008
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3 O 101/03 - Betriebskostenvereinbarung; keine VorschußvereinbarungLeitsatz: Eine in einem Gewerbemietvertrag getroffene Vereinbarung, daß für die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten kein Vorschuß verlangt wird, der Vermieter vielmehr die Betriebskosten, die der Mieter nicht mit Versorgern direkt abrechnet, verauslagt und dem Mieter einmal im Jahr in Rechnung stellt, ist nicht unwirksam. Der Mieter ist trotz Ende des Mietverhältnisses verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Kaution zu zahlen, wenn er die Mietsache noch nicht herausgegeben hat. (Leitsatz der Redaktion)LG Potsdam13.04.2004
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63 S 175/03 - Trennbarkeit von AGB zu SchönheitsreparaturenLeitsatz: Eine zulässige Vertragsbedingung zur Überbürdung von allgemeinen Schönheitsreparaturen kann von einer unzulässigen Vertragsbedingung zur Durchführung erforderlich werdender Schönheitsreparaturen aufgrund von höherer Gewalt und nach Modernisierung getrennt werden, so daß in der Folge der Mieter die turnusmäßig erforderlichen Schönheitsreparaturen durchführen muß. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.11.2003
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12 S 160/00 - Geringes Angebot an vergleichbaren Räumen; Ausnutzen einer Mangellage; überhöhte MieteLeitsatz: Bei der Beurteilung des Tatbestandsmerkmales der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen kommt es nicht allein auf die allgemeine Knappheitssituation am Wohnungsmarkt (Mangellage), sondern auch auf die individuelle Situation des Mieters an (entgegen LG Hamburg NZM 2000, 1002).LG Köln05.12.2000
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62 S 399/96 - Kaution; Rückgriff des VermietersLeitsatz: Während des Mietverhältnisses kann der Vermieter auf die Kaution nur wegen nicht bestrittener Forderungen zurückgreifen.LG Berlin06.03.1997
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65 S 175/96 - Mietvereinbarung; Mietpreisüberhöhung; teilgewerbliche Nutzung; TeilnichtigkeitLeitsatz: Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer kann sich bei teilgewerblicher Nutzung eine Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Mietzinsvereinbarung nicht insgesamt aus § 5 WiStG ergeben.LG Berlin01.11.1996
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64 S 46/96 - Mietumstellung von Brutto- auf Nettomiete; Mietstrukturänderung; Änderungsvereinbarung; SchriftformklauselLeitsatz: 1. Äußert der Vermieter den Wunsch zu einer Umstellung der Zinsstruktur von Brutto- auf Nettomiete, zu dem der Mieter bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Einwendungen vorbringen soll, liegt in dem Schweigen nebst Zahlung der geforderten Miete auch dann eine Zustimmung, wenn die Miethöhe insgesamt unverändert geblieben ist. 2. Eine solche konkludente Änderungsvereinbarung ist trotz einer Schriftformklausel möglich.LG Berlin31.05.1996
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64 S 1/95 - Streitgenossen; faktisches Mietverhältnis: Kündigung; HausfriedensstörungLeitsatz: 1. Mehrere auf Räumung verklagte Mieter sind keine notwendigen Streitgenossen. 2. Die bloße Duldung der Wohnungsnutzung durch den Eigentümer kann zu einem faktischen Mietverhältnis führen. 3. Die Wirkung einer fristlosen Kündigung wegen dauernder Lärmbelästigung entfällt auch dann nicht, wenn in Zukunft keine neuen Störungen des Hausfriedens zu befürchten sind.LG Berlin02.05.1995
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27 C 137/22 - Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld nach MietspiegelLeitsatz: Das wohnwerterhöhende Merkmal „aufwendig gestaltetes Wohnumfeld“ kann auch bei einem kleinen Innenhof vorliegen, bei dem die Mülltonnen und Fahrradabstellplätze einen Großteil der Fläche einnehmen, wenn eine harmonische Gestaltung mit Sitzfläche für die Mieter und einem kleinen Sandkasten existiert.(Leitsatz der Redaktion)AG Mitte09.02.2023