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Urteil Rechtsentscheid


Schlagworte

Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage; Sozialklausel; Widerspruch gegen Kündigung

Leitsatz

1. Das um den Rechtsentscheid angegangene Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den Rahmen der Sozialklausel fällt, ob sie entscheidungserheblich sein kann und ob ihr grundsätzliche Bedeutung zukommt.

2. Der Vorlagebeschluß ist in der Regel zu begründen.

3. Bezieht der Mieter aus der teilweisen Untervermietung der Wohnung sein wesentliches Einkommen, so kann dies einen Widerspruch gegen die Kündigung nur rechtfertigen, wenn Besonderheiten hinzutreten, so daß sich insgesamt der Verlust der Wohnung als Härte i. S. des § 556 a Abs. 1 BGB darstellt.

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