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Urteil Verjährung für Insolvenzanfechtung
Schlagworte
Verjährung für Insolvenzanfechtung
Leitsatz
Die Verjährungsfrist des § 146 Abs. 1 InsO berechnet sich nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB auch dann, wenn das Insolvenzverfahren um 0.00 Uhr eines bestimmten Tages eröffnet worden ist.
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