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VIII ZR 160/09 - Vertragsanpassung bei Unwirksamkeit von Mieterhöhungen in langjährigem Mietverhältnis; Altbau statt NeubauLeitsatz: Zur Anpassung eines Wohnraummietvertrags wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage, wenn sich die vom Vermieter einseitig nach §§ 10, 8 a WoBindG vorgenommenen Mieterhöhungen nach langjähriger Mietdauer deswegen als unwirksam erweisen, weil die Wohnung entgegen der Übereinstimmung der Vorstellung der Parteien bei Vertragsschluss mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (hier: § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG) nicht der Preisbindung unterliegt.BGH24.03.2010
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32 Wx 32/10 - Falsche Kostenverteilung durch nicht (mehr) geeichte Messgeräte; Schadensersatz gegen Verwalter; Beweislast für Unrichtigkeit der Heizkostenabrechnung; Schadensersatz wegen unrichtiger Tatsachenbehauptungen an WEG-VerwalterLeitsatz: 1. Messgeräten, deren Eichgültigkeit abgelaufen ist, kommt die Vermutung der Richtigkeit nicht zu (Anschluss an BGH, GE 2011, 96, 126). In einem Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter wegen falscher Kostenverteilung muss gleichwohl der Geschädigte als Anspruchsteller die Unrichtigkeit der Abrechnung beweisen. Inwieweit sich der als Schädiger in Anspruch genommene Abrechner seinerseits auf die Ablesewerte ungeeichter Zähler berufen kann, bleibt offen. 2. Ein Wohnungseigentumsverwalter, der in der Eigentümerversammlung ohne ausreichende Überprüfung unrichtige Tatsachenbehauptungen aufstellt, haftet auf Schadensersatz, wenn aufgrund der unrichtigen Darstellung ein für die Eigentümer nachteiliger Beschluss gefasst wird.OLG München13.01.2011
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70 C 156/09.WEG - WEG-Verwalter; ProzesskostenhaftungUrteil: ...Gericht aber von einer Kostenentscheidung...AG Neukölln15.02.2010
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72 C 78/08 WEG - Praxisschilder an Hausfassade; Wohnungseigentümergemeinschaft; Teileigentum; Werbeschilder; Gewerbetreibender; FreiberuflerLeitsatz: Ein Wohnungseigentümer, der in seinem Wohnungs- oder Teileigentum als Freiberufler oder Gewerbetreibender eine Praxis betreibt, hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Duldung eines zweiten Praxisschildes im Fassadenbereich. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Tempelhof-Kreuzberg25.11.2008
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VII ZR 174/19 - Mindesthonorar für Architekten und Ingenieure in AltfällenDer Fall: ...auszulegen ist, dass ein nationales Gericht...BGH02.06.2022
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VIII ZR 22/20 - Gutachteneinholung statt Berliner Mietspiegel, Zugang des Mieterhöhungsverlangens maßgeblich für Ermittlung der VergleichsmieteLeitsatz: ...Gerichte sind grundsätzlich auch dann...BGH28.04.2021
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VIII ZR 217/16 - Anspruchssubstantiierung im Mahnbescheidsantrag, Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid, Aufgaben des Richters zur Klärung des Sachverhalts, Verletzung der Gewährung rechtlichen GehörsLeitsatz: ...Gericht der Mühe unterziehen, trotz...BGH25.04.2017
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V ZB 176/11 - Konkludenter Berufungsantrag aufgrund der Berufungsbegründung; unzulässige Berufung ohne Berufungsantrag; Stellen eines SachantragsLeitsatz: Auch ohne Berufungsantrag kann sich bereits aus der Berufungsbegründung ergeben, dass das Urteil in vollem Umfang angegriffen wird. Damit ist die Berufung zulässig. (Leitsatz der Redaktion)BGH29.03.2012
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VIII ZR 301/10 - Fristlose Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung; Vorfälligkeitsklausel in Kombination mit AufrechnungsklauselLeitsatz: Der Vermieter ist berechtigt, nach § 543 Abs. 1 BGB den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter die vereinbarte Miete trotz einer Abmahnung des Vermieters weiterhin unpünktlich zahlt. Bei der Würdigung, ob die Vertragsfortsetzung für den Vermieter unzumutbar ist, sind auch die vor der Abmahnung liegenden Vertragsverletzungen des Mieters zu berücksichtigen. Nach vorangegangenen unpünktlichen Zahlungen kann bereits eine weitere unpünktliche Zahlung nach erfolgter Abmahnung die Kündigung rechtfertigen. Dem steht grundsätzlich nicht entgegen, dass der Vermieter für einige Zeit die verspäteten Mietzahlungen unbeanstandet lässt (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, GE 2011, 947). (Leitsätze der Redaktion)BGH14.09.2011
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V ZR 250/10 - Zulässigkeit der Revision bei mehreren selbständig tragenden GründenLeitsatz: Hat das Berufungsgericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige Erwägungen gestützt, muss der Revisionskläger für jede dieser selbständigen Begründungen darlegen, warum sie als unrichtig angegriffen werden. (Leitsatz der Redaktion)BGH20.05.2011