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Suchergebnis Urteilssuche (91 - 100 von 7893)
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5 C 388/88 - Mieterhöhung/Flächenangaben; Wohnfläche/Angabe unrichtiger in Mieterhöhungsverlangen; Mieterhöhungsverlangen/Angabe der Wohnfläche; Flächenangaben/unrichtige in MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Unzutreffende Flächenangabe macht Mieterhöhungsverlangen nicht unwirksam.AG Tempelhof-Kreuzberg26.04.1989
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BVerwG 8 AV 1.20 - Antrag, das zuständige Gericht zu bestimmen, um gegen einen Bescheid des BADV vorzugehenLeitsatz: ...Bestimmung des zuständigen Gerichts ist...BVerwG13.08.2020
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VfGBbg 27/16 - Verfassungsbeschwerde, Subsidiarität, Anhörungsrüge, rechtliches Gehör, manipulative Sachverhaltsfeststellung durch DDR-Gericht, RowdytumSchlagworte: ...Sachverhaltsfeststellung durch DDR-Gericht, Rowdytum...VerfG Brandenburg24.03.2017
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1 Ws Reha 22/14 - Unzulässige Sachentscheidung wegen örtlicher Unzuständigkeit des Angerufenengerichts, Sachabgabe an das örtlich zuständige GerichtLeitsatz: ...an das örtlich zuständige Gericht...OLG Thüringen17.11.2014
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1 Ws Reha 21/11 - Gemeinde- und Kreisbodenkommissionen keine staatlichen deutschen Gerichte, Maßnahmen mit Strafcharakter außerhalb förmlicher StrafverfahrenLeitsatz: ...keine staatlichen deutschen Gerichte im...OLG Thüringen16.08.2011
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V ZR 254/22 - Ansprüche wegen Beleidigung anderer Wohnungseigentümer außerhalb einer Eigentümerversammlung keine WohnungseigentumsstreitigkeitLeitsatz: Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung oder Schadensersatz wegen einer Äußerung in Anspruch, handelt es sich nur dann um eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit i.S.d. § 43 Nr. 1 WEG a.F. (bzw. § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG), wenn die Äußerung in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung getätigt wurde. Dies gilt unabhängig von Inhalt und Anlass der Äußerung (Fortentwicklung von Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZB 73/16, GE 2017, 178 = MDR 2017, 78 Rn. 12).BGH22.09.2023
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VIII ZR 123/20 - Mietermittlung durch Gutachten statt MietspiegelLeitsatz: ...Gericht ist zwar berechtigt, zur Vermeidung...BGH18.11.2020
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VIII ZR 236/18 - Preisgebundene Wohnungen als Vergleichswohnungen zur Begründung einer MieterhöhungLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen, das zur Begründung auf entsprechende Entgelte mindestens dreier vergleichbarer Wohnungen Bezug nimmt (§ 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB), ist nicht allein deshalb formell unwirksam, weil es sich bei den Vergleichswohnungen um öffentlich geförderten, preisgebundenen Wohnraum handelt.BGH18.12.2019
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VIII ZR 224/16 - Keine überspannten Anforderungen an den Beweis der Unrichtigkeit des gerichtlichen EingangsstempelsLeitsatz: ...aufgebrachte Eingangsstempel des Gerichts...BGH31.05.2017
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V ZB 34/13 und V ZB 78/13 - Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte bei Streit über die sachenrechtlichen Grundlagen, Berufung zu verschiedenen Gerichten als einheitliches RechtsmittelLeitsatz: 1. Der Streit über die sachenrechtlichen Grundlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft gehört nicht zu den Wohnungseigentumssachen nach § 43 Nr. 1 WEG, sondern ist eine allgemeine Zivilsache. 2. Dafür macht es keinen Unterschied, ob abstrakt über den Inhalt des Sondereigentums gestritten wird oder über die sich aus dem Sondereigentum ergebenden Herausgabeansprüche. 3. Wird gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung bei verschiedenen Gerichten eingelegt, handelt es sich dennoch um ein einheitliches Rechtsmittel, das nur verworfen werden darf, wenn keine der Einlegungen erfolgreich war. (Leitsätze der Redaktion)BGH11.06.2015