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Urteil Ansprüche wegen Beleidigung anderer Wohnungseigentümer außerhalb einer Eigentümerversammlung keine Wohnungseigentumsstreitigkeit


Schlagworte

Ansprüche wegen Beleidigung anderer Wohnungseigentümer außerhalb einer Eigentümerversammlung keine Wohnungseigentumsstreitigkeit

Leitsatz

Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung oder Schadensersatz wegen einer Äußerung in Anspruch, handelt es sich nur dann um eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit i.S.d. § 43 Nr. 1 WEG a.F. (bzw. § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG), wenn die Äußerung in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung getätigt wurde. Dies gilt unabhängig von Inhalt und Anlass der Äußerung (Fortentwicklung von Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZB 73/16, GE 2017, 178 = MDR 2017, 78 Rn. 12).

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