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Urteil Antrag, das zuständige Gericht zu bestimmen, um gegen einen Bescheid des BADV vorzugehen
Schlagworte
Antrag, das zuständige Gericht zu bestimmen, um gegen einen Bescheid des BADV vorzugehen
Leitsatz
Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts ist geboten, wenn die in § 53 VwGO geregelten Anforderungen erfüllt sind. Die Bestimmung des zuständigen Gerichts setzt voraus, dass der Gerichtsstand sich nach § 52 VwGO richtet und verschiedene Gerichte in Betracht kommen.
(Leitsatz der Redaktion)
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