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Urteil Unzulässige Sachentscheidung wegen örtlicher Unzuständigkeit des Angerufenengerichts, Sachabgabe an das örtlich zuständige Gericht
Schlagworte
Unzulässige Sachentscheidung wegen örtlicher Unzuständigkeit des Angerufenengerichts, Sachabgabe an das örtlich zuständige Gericht
Leitsatz
§ 7 Abs. 2 StrRehaG schließt eine ablehnende Sachentscheidung wegen örtlicher Unzuständigkeit durch das angerufene (unzuständige) Landgericht aus, das die Sache vielmehr formlos an das örtlich zuständige Gericht abzugeben hat.
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