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Urteil Pflicht des Gerichts zur Terminierung nach Ablauf der (neuen) Zustimmungsfrist bei nachgeholtem Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Pflicht des Gerichts zur Terminierung nach Ablauf der (neuen) Zustimmungsfrist bei nachgeholtem Mieterhöhungsverlangen; faires Verfahren; notwendige Vertagung; zu kurzfristige Terminierung; Behebung von Mängeln im Zustimmungsprozess; unzulässige Klage; Vertagungspflicht; Prozessökonomie; noch laufende Zustimmungsfrist; Klagefrist; Sachentscheidung; Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; Teilurteil

Leitsatz

Ein Gericht ist im Rahmen des Grundsatzes des fairen Verfahrens gehalten, zeitlich so zu terminieren, dass eine (neue) Zustimmungsfrist im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 b Abs. 3 BGB eingehalten wird; notfalls muss das Gericht vertagen.

(Leitsatz der Redaktion)

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