Urteil Pflicht des Gerichts zur Terminierung nach Ablauf der (neuen) Zustimmungsfrist bei nachgeholtem Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Pflicht des Gerichts zur Terminierung nach Ablauf der (neuen) Zustimmungsfrist bei nachgeholtem Mieterhöhungsverlangen; faires Verfahren; notwendige Vertagung; zu kurzfristige Terminierung; Behebung von Mängeln im Zustimmungsprozess; unzulässige Klage; Vertagungspflicht; Prozessökonomie; noch laufende Zustimmungsfrist; Klagefrist; Sachentscheidung; Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; Teilurteil
Leitsatz
Ein Gericht ist im Rahmen des Grundsatzes des fairen Verfahrens gehalten, zeitlich so zu terminieren, dass eine (neue) Zustimmungsfrist im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 b Abs. 3 BGB eingehalten wird; notfalls muss das Gericht vertagen.
(Leitsatz der Redaktion)
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