Urteil Hinweis auf fehlenden Markt für Veräußerung des Gesellschafteranteils an geschlossenem Immobilienfonds als ausreichende Warnung, Prospekthaftung, Schrottimmobilien
Schlagworte
Hinweis auf fehlenden Markt für Veräußerung des Gesellschafteranteils an geschlossenem Immobilienfonds als ausreichende Warnung, Prospekthaftung, Schrottimmobilien
Leitsatz
Der Hinweis in dem Emissionsprospekt für einen geschlossenen Immobilienfonds, dass ein Markt für die Veräußerung des Gesellschaftsanteils des
Anlegers zur Zeit nicht vorhanden ist, verdeutlicht, dass angesichts eines fehlenden Marktes mit praktischen Schwierigkeiten bei der Veräußerung der
Fondsanteile zu rechnen ist. Er
erweckt nicht den - unzutreffenden - Eindruck, dass grundsätzlich eine Veräußerung
des
Anteils möglich ist und lediglich für einen absehbaren und vorübergehenden Zeitraum derartige Möglichkeiten nicht bestehen (im Anschluss an Senat, Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 389/12, NJW-RR
2014, 1075).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?