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Urteil Anspruch des Zwangsverwalters auf Herausgabe der vom WEG-Verwalter vereinnahmten Mietkaution für eine vermietete Eigentumswohnung


Schlagworte

Anspruch des Zwangsverwalters auf Herausgabe der vom WEG-Verwalter vereinnahmten Mietkaution für eine vermietete Eigentumswohnung

Leitsatz

Hat der Mieter einer Eigentumswohnung die Mietkaution nicht an den Vermieter, sondern an den Verwalter des Wohnungseigentums entrichtet, ist der Zwangsverwalter der Wohnung, dem nach § 152 Abs. 1 ZVG die Aufgabe obliegt, das Objekt in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu verwalten, berechtigt, die Überlassung der Mietkaution direkt von dem Verwalter des Wohnungseigentums zu fordern (Fortführung und Fortentwicklung von BGH, Urteile vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 11/03, NJW 2003, 3342; vom 9. März 2005 - VIII ZR 330/03, NZM 2005, 596).

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