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Urteil Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz, Beschwerdewert für die Nichtzulassungsbeschwerde, Beschwerdewert bei Streit über Bestehen eines Mietverhältnisses


Schlagworte

Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz, Beschwerdewert für die Nichtzulassungsbeschwerde, Beschwerdewert bei Streit über Bestehen eines Mietverhältnisses

Leitsatz

Der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über das Bestehen eines Mietverhältnisses, dessen Dauer unbestimmt ist, bemisst sich nach dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der Nettomiete (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt VIII ZR 279/14, GE 2015, 652).

(Leitsatz der Redaktion)

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