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Urteil Ausschluss der Sachmängelhaftung für gebrauchte Eigentumswohnung, Minderung nach Kaufrecht, kleiner Schadensersatz
Schlagworte
Ausschluss der Sachmängelhaftung für gebrauchte Eigentumswohnung, Minderung nach Kaufrecht, kleiner Schadensersatz
Leitsatz
Allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und sog. kleinen Schadensersatz fallen jedenfalls dann nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, wenn eine gebrauchte Eigentumswohnung unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist.
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