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Urteil Verzugszinsen, Zinseszinsverbot, Schadensersatz aus verspäteter Zahlung von Zinsen
Schlagworte
Verzugszinsen, Zinseszinsverbot, Schadensersatz aus verspäteter Zahlung von Zinsen
Leitsatz
Von Zinsen sind - seien sie gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Zinsen - Verzugszinsen nicht zu entrichten. Ein Schaden, der aus der verspäteten Zahlung von Zinsen entsteht, muss von dem Gläubiger auch dann konkret dargelegt werden, wenn er nur den gesetzlichen Zins als Mindestschaden verlangt.
(Leitsatz der Redaktion)
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