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Urteil Kein Maklerlohn bei anfechtbarem Hauptvertrag
Schlagworte
Kein Maklerlohn bei anfechtbarem Hauptvertrag
Leitsatz
Der Maklerlohnanspruch entfällt, wenn nach Abschluss des Mietvertrages dieser einvernehmlich aufgehoben wird und der Mieter zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt war (hier: Verschweigen von Schimmelschäden).
(Leitsatz der Redaktion)
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