Urteil Handbrause nebst Wandhaken keine separate Dusche
Schlagworte
Handbrause nebst Wandhaken keine separate Dusche; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; kostenpflichtige Kabelversorgung kein „fehlender Kabelanschluss“; freistehende Badewanne mit abgehängten Blechplatten
Leitsätze
1. Die bloße Möglichkeit, sich in einer Wanne kniend oder sitzend abzubrausen, stellt keine separate Dusche im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel dar.
2. Eine nur gebührenpflichtig benutzbare Kabelversorgung ist nicht identisch mit dem Negativmerkmal „fehlender Kabelanschluss".
3. Längere Zeit unaufgeräumte Wertstofftonnen hindern nicht an der Einstufung einer gepflegten sichtschutzbegrenzten Müllstandsfläche.
(Leitsätze der Redaktion)
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