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Urteil Individualisierungserfordernis im Mahnbescheid zur Hemmung der Verjährung
Schlagworte
Individualisierungserfordernis im Mahnbescheid zur Hemmung der Verjährung
Leitsätze
1. Im Mahnverfahren bedarf es zur Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs weder der Benennung einzelner Prospektfehler noch der Pflichtverletzung durch fehlerhafte Angaben oder einer unzureichenden Aufklärung im Beratungsgespräch.
2. Dem Mahnbescheid muss zur Individualisierung entnommen werden können, ob Ansprüche aus eigenem oder abgetretenem Recht geltend gemacht werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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