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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 555)

  1. 65 S 114/15 - Altmietvertrag mit jährlicher Verlängerungsklausel
    Leitsatz: 1. Ein Mietverhältnis ist nicht auf bestimmte Zeit eingegangen, wenn zwar ein „Mindestwohnrecht“ von fünf Jahren vereinbart, jedoch die vorzeitige Kündigung nur für den Vermieter ausgeschlossen ist.2. Eine Verlängerungsklausel um jeweils ein Jahr in einem vor dem 1.9.2001 abgeschlossenen Mietvertrag ist dann unwirksam und der Mieter kann mit der Frist des § 573 c Abs. 1 BGB kündigen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    14.10.2015
  2. XII ZR 84/14 - Kein Verlust des Rechts auf Mietminderung durch vorbehaltlose Ausübung einer Option trotz Mangelkenntnis
    Leitsatz: Die vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter führt nicht gemäß oder entsprechend § 536b BGB dazu, dass der Mieter für die Zukunft mit seinen Rechten aus §§ 536, 536a BGB ausgeschlossen ist (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 203, 148 = NJW 2015, 402).
    BGH
    14.10.2015
  3. 1 Ws Reha 6/15 - Abgrenzung von (unzulässigem) Zweit- bzw. Wiederholungsantrag und Wiederaufnahmeantrag im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren
    Leitsatz: 1. Zur Abgrenzung von (unzulässigem) Zweit- bzw. Wiederholungsantrag und Wiederaufnahmeantrag im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren. 2. Ein auf neue, im vorausgegangenen und rechtskräftig abgeschlossenen Rehabilitierungsverfahren nicht erörterte oder berücksichtigte Tatsachen und/oder Beweise gestützter Wiederholungsantrag ist - ungeachtet seiner Bezeichnung als „erneuter Rehabilitierungsantrag“ - als gemäß §§ 15 StrRehaG, 359 ff. StPO statthafter Wiederaufnahmeantrag zu behandeln.
    OLG Thüringen
    14.10.2015
  4. (551 Rh) 152 Js 154/13 Reha (932/12) - Strafrechtliche Rehabilitierung, Maßnahme einer deutschen Stelle, Kinder von Hoheneck, Verbleib des Kindes bei der inhaftierten Mutter, Kinderheim
    Leitsatz: Die im Frauengefängnis Hoheneck mit ihren - aufgrund von Verurteilungen durch sowjetische Militärtribunale - inhaftierten Müttern untergebrachten Kinder unterlagen ab Februar 1950 der Verfügungsmacht deutscher Stellen. Sie sind sowohl wegen des Aufenthalts im Gefängnis als auch wegen Heimaufenthalten nach Trennung von den in Haft verbliebenen Müttern zu rehabilitieren. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.10.2015
  5. BVerwG 3 PKH 4.15 - Berufliche Verfolgung eines NVA-Soldaten wegen Kontakten zu Verwandten in Westdeutschland
    Leitsatz: 1. Bei Maßnahmen gegen Mitglieder von bewaffneten Organen in der DDR ist im Rehabilitierungsverfahren eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Bei der Überprüfung, ob eine Entlassung oder ein sonstiger Eingriff in ein solches Dienstverhältnis als rehabilitierungsfähige Maßnahme i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerRehaG, § 1 VwRehaG zu bewerten ist, ist vor allem auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzustellen.2. Die Entlassung von Mitgliedern bewaffneter Organe in der DDR wegen Auslands- bzw. Westkontakten ist nicht von vornherein rechtsstaatswidrig. Derartige Kontakte sind mehr oder weniger sicherheitsrelevant, und es entspricht einem grundsätzlich legitimen Interesse eines jeden Staates, über derartige Kontakte informiert zu sein, um daraus etwa folgende Bedrohungen abschätzen zu können. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    12.10.2015
  6. 1 T 17164/15 - Unterbringung von Asylbewerbern in Eigentumswohnung
    Leitsatz: 1. Wenn ein Wohnungseigentümer seine Eigentumswohnung an den Landkreis zur Nutzung für die temporäre Unterbringung von Asylbewerbern vermietet, so ist eine vorübergehende Belegung von 80 m2 Wohnfläche mit elf Asylbewerbern von den Miteigentümern zu dulden.2. Für einen im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung der Überbelegung einer Eigentumswohnung gerichteten Antrag fehlt grundsätzlich ein dringendes Bedürfnis. (Leitsätze der Redaktion)
    LG München I
    12.10.2015
  7. 67 S 431/14 - Instandsetzungsklage und Veräußerung des Grundstücks
    Leitsatz: 1. Bei einer Instandsetzungsklage des Mieters entfällt die Passivlegitimation nicht durch Veräußerung des Grundstücks, vielmehr wirkt das Urteil gem. §§ 265, 325 ZPO auch gegenüber dem Erwerber.2. Die Veräußerung der Mietsache nach Rechtshängigkeit einer Instandsetzungsklage des Mieters hat keinen Einfluss auf den Prozess, da ein Urteil auch gegen den Erwerber wirkt. (Leitsatz zu 1 vom Einsender, zu 2 von der Redaktion)
    LG Berlin
    12.10.2015
  8. 65 T 180/15 - Keine Ersatzvornahme durch Mieter bei treuwidrigem Verhalten
    Leitsatz: 1. Ist der Vermieter zur Mängelbeseitigung verurteilt worden und hat danach mehrfach vergeblich einen Termin zur Durchführung der Arbeiten angeboten, kann der Mieter keine Ermächtigung verlangen, Maßnahmen selbst nach Vorschusszahlung durchführen zu lassen (gegen LG Berlin, GE 2012, 1170).2. Die treuwidrige Verhinderung der Erfüllung des titulierten Anspruchs steht der Erfüllung gleich und schließt eine Ermächtigung zur Handlungsvornahme nach § 887 ZPO aus. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    09.10.2015
  9. 6 K 359/14 Ge - Gesetz der Russischen Föderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen, StGB der RSFSR Art. 58 Abs. 4
    Leitsatz: 1. Zur Wirksamkeit einer von dem Militärhauptstaatsanwalt „A. W. Tschitschugan“ unterzeichneten russischen Rehabilitierungsurkunde.2. Sind in der Vollziehung des Urteils eines sowjetischen Militärtribunals Vermögenswerte eingezogen worden, die im Eigentum einer Erbengemeinschaft standen, der der Verurteilte angehörte, so besteht eine vermögensrechtliche Berechtigung nach § 1 Abs. 7 VermG auch dann, wenn die übrigen Miterben nicht in der russischen Rehabilitierungsentscheidung genannt werden.3. Dass im Urteil des sowjetischen Militärtribunals nicht die einzelnen der Einziehung unterfallenden Vermögensgegenstände genannt werden, sondern der Umfang der Einziehung erst im Nachgang durch russische Militärbehörden bestimmt worden ist, ist vermögensrechtlich unschädlich. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Gera
    08.10.2015
  10. VIII ZR 247/14 - Vorzeitige Entlassung aus längerfristigem Mietverhältnis gegen Stellung eines geeigneten Nachmieters, Aufklärung über Bonität des Nachmieters ausschließlich Sache des ausscheidenden Mieters, Kündigungsausschluss
    Leitsatz: Begehrt der Mieter, dem gemäß § 537 Abs. 1 BGB das Verwendungsrisiko der Mietsache zugewiesen ist, wegen besonderer Umstände des Einzelfalls mit Rücksicht auf Treu und Glauben die vorzeitige Entlassung aus einem längerfristigen Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters, obliegt es allein ihm, einen geeigneten Nachmieter zu suchen, den Vermieter über dessen Person aufzuklären und ihm sämtliche Informationen zu geben, die dieser benötigt, um sich ein hinreichendes Bild über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nachmieters machen zu können.
    BGH
    07.10.2015