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Urteil Kein Verlust des Rechts auf Mietminderung durch vorbehaltlose Ausübung einer Option trotz Mangelkenntnis
Schlagworte
Kein Verlust des Rechts auf Mietminderung durch vorbehaltlose Ausübung einer Option trotz Mangelkenntnis
Leitsatz
Die vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter führt nicht gemäß oder entsprechend § 536b BGB dazu, dass der Mieter für die Zukunft mit seinen Rechten aus §§ 536, 536a BGB ausgeschlossen ist (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 203, 148 = NJW 2015, 402).
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