Urteil Berufliche Verfolgung eines NVA-Soldaten wegen Kontakten zu Verwandten in Westdeutschland
Schlagworte
Berufliche Verfolgung eines NVA-Soldaten wegen Kontakten zu Verwandten in Westdeutschland
Leitsätze
1. Bei Maßnahmen gegen Mitglieder von bewaffneten Organen in der DDR ist im Rehabilitierungsverfahren eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Bei der Überprüfung, ob eine Entlassung oder ein sonstiger Eingriff in ein solches Dienstverhältnis als rehabilitierungsfähige Maßnahme i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerRehaG, § 1 VwRehaG zu bewerten ist, ist vor allem auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzustellen.
2. Die Entlassung von Mitgliedern bewaffneter Organe in der DDR wegen Auslands- bzw. Westkontakten ist nicht von vornherein rechtsstaatswidrig. Derartige Kontakte sind mehr oder weniger sicherheitsrelevant, und es entspricht einem grundsätzlich legitimen Interesse eines jeden Staates, über derartige Kontakte informiert zu sein, um daraus etwa folgende Bedrohungen abschätzen zu können.
(Leitsätze der Redaktion)
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