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Urteil Unterbringung von Asylbewerbern in Eigentumswohnung
Schlagworte
Unterbringung von Asylbewerbern in Eigentumswohnung
Leitsätze
1. Wenn ein Wohnungseigentümer seine Eigentumswohnung an den Landkreis zur Nutzung für die temporäre Unterbringung von Asylbewerbern vermietet, so ist eine vorübergehende Belegung von 80 m2 Wohnfläche mit elf Asylbewerbern von den Miteigentümern zu dulden.
2. Für einen im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung der Überbelegung einer Eigentumswohnung gerichteten Antrag fehlt grundsätzlich ein dringendes Bedürfnis.
(Leitsätze der Redaktion)
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